Da ein 57-jähriger Mann (Stbg.: Österreich) beabsichtige den Stephansdom zu betreten, wurde er aufgefordert sich einer Personenkontrolle zu unterziehen sowie mitgeführte Gegenstände vorzuzeigen. Der Mann zeigte sich mit diesen Maßnahmen nicht einverstanden, wirkte nicht an der Identitätsfeststellung mit und zeigte den Inhalt seines mitgeführten Rucksackes nicht vor. Durch die Beamten wurde dem Mann mitgeteilt, dass ein Betreten der Kirche unter diesen Umständen nicht möglich sei.
