Der Oberste Gerichtshof hat nach einer Nichtigkeitsbeschwerde die Schuldsprüche von fünf Angeklagten zum Teil aufgehoben. Die Verurteilungen wegen terroristischer Straftaten in Verbindung mit Mordbeteiligung sind jedoch rechtskräftig.

Der Oberste Gerichtshof hat nach einer Nichtigkeitsbeschwerde die Schuldsprüche von fünf Angeklagten zum Teil aufgehoben. Die Verurteilungen wegen terroristischer Straftaten in Verbindung mit Mordbeteiligung sind jedoch rechtskräftig.
Nach Angaben des Obersten Gerichtshofs (OGH) wurden die Schuldsprüche wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation aufgehoben. Dies geschah aufgrund eines Fehlers in der Rechtsbelehrung an die Geschworenen und einer zu ungenauen Formulierung des Urteils. Die Schuldsprüche wegen des Beitrags zum Mord, der terroristischen Straftaten sowie die Verurteilungen nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Waffengesetz wurden davon jedoch nicht berührt. Ein Geschworenensenat beim Wiener Straflandesgericht muss nun erneut über die aufgehobenen Anklagepunkte der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation entscheiden.
(APA/Red)
