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Wien-Attentat: Prozess muss teils wiederholt werden

4-12-2023, 15:13

Der Prozess gegen einige Unterstützer des Attentäters von Wien, der im Februar 2023 mit lebenslanger Haft für zwei Angeklagte und langjährigen Haftstrafen für zwei weitere Männer endete, muss teilweise erneut durchgeführt werden.

Der Oberste Gerichtshof hat nach einer Nichtigkeitsbeschwerde die Schuldsprüche von fünf Angeklagten zum Teil aufgehoben. Die Verurteilungen wegen terroristischer Straftaten in Verbindung mit Mordbeteiligung sind jedoch rechtskräftig.

Prozess um Wien-Attentat: Schuldsprüche wegen Mordes und terroristischer Straftaten bleiben rechtskräftig

Nach Angaben des Obersten Gerichtshofs (OGH) wurden die Schuldsprüche wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation aufgehoben. Dies geschah aufgrund eines Fehlers in der Rechtsbelehrung an die Geschworenen und einer zu ungenauen Formulierung des Urteils. Die Schuldsprüche wegen des Beitrags zum Mord, der terroristischen Straftaten sowie die Verurteilungen nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Waffengesetz wurden davon jedoch nicht berührt. Ein Geschworenensenat beim Wiener Straflandesgericht muss nun erneut über die aufgehobenen Anklagepunkte der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation entscheiden.

(APA/Red)

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