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Zweifache Mutter mit 106 km/h am Wiener Ring totgefahren: Ein Jahr teilbedingt für Raser

9-11-2023, 13:30

Am 13. September 2022 raste ein Autofahrer mit 106 Stundenkilometern die Wiener Ringstraße entlang, ignorierte im Kreuzungsbereich Wipplingerstraße eine rote Ampel und kollidierte mit dem PKW einer 48-jährigen Zweifachmutter. Sie erlitt einen Aorta-Riss und starb. Am Donnerstag wurde der 27-jährige Raser am Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt verurteilt.

Die zweifache Mutter hatte keine Überlebenschance. Der Mercedes krachte direkt in ihre Fahrertür, die Frau erlitt einen Aorta-Riss und starb in einem Spital. Sie hinterließ eine minderjährige Tochter und einen volljährigen Sohn. Wie ein verkehrstechnisches Sachverständigengutachten ergab, hatte sie von der Wipplingerstraße kommend vorschriftsmäßig die Ringstraße übersetzen wollen.

Tödliche Raserei nach Sightseeing in Wien

"Sie musste sterben aufgrund Ihrer rücksichtlosen Vorgangsweise", meinte Einzelrichterin Corinna Huber in ihrer Urteilsbegründung zum 27-Jährigen. Die Richterin verwies darauf, dass zum Unfallzeitpunkt - 19.37 Uhr - schlechte Sichtverhältnisse gegeben waren. Die Dämmerung war eingebrochen, es regnete, die Fahrbahn war nass. Darüber hinaus war der Mercedes-Lenker ortsunkundig und übermüdet. Der 27-Jährige lebt in Belgien und war übers Wochenende zum Sightseeing nach Wien gereist. In der Nacht vor dem Unfall war er bis 4.00 Uhr unterwegs gewesen.

Nach dem tödlichen Crash hatte man den Mann einer Amtsärztin vorgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass er weder durch Alkohol noch Suchtmittel beeinträchtigt war. Die Amtsärztin hielt allerdings fest, dass ihm während der Untersuchung die Augen zufielen. Darauf angesprochen, meinte der Angeklagte in der Verhandlung: "Totale Übermüdung habe ich nicht verspürt. Es war die Müdigkeit einer Person, die die ganze Zeit in der Stadt herumgelaufen ist und sich Sehenswürdigkeiten angeschaut hat."

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 27-Jährige, der sich reumütig geständig verantwortet und den im Verhandlungssaal anwesenden Angehörigen der Getöteten, darunter die minderjährige Tochter kondoliert hatte, erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

(APA/Red.)

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