Im Prozess um Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister hat es am Dienstag ein Urteil gegeben.
Der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister ist Dienstagmittag am Wiener
Straflandesgericht wegen Besitzes und Herstellung von zehntausenden
Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu
zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches
Zentrum eingewiesen worden. Der 43-Jährige bekam sowohl die Haftstrafe
als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer
fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen.
Der Schuldspruch
erfolgte nach rund 40-minütiger Beratung des Schöffensenats. Während der
Urteilsverkündung blieb es im bis auf den letzten Platz gefüllten
Großen Schwurgerichtssaal ruhig, danach setzte im Publikum Murmeln ein.
Es kam allerdings zu keinerlei Störversuchen oder Unmutsäußerungen. Der
Richter hatte für diesen Fall allfälligen Störenfrieden den sofortigen
Verweis aus dem Gerichtssaal angedroht.
Mit der Entscheidung des
Gerichts steht fest, dass Teichtmeister nicht ins Gefängnis muss, und
ihm bleibt auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen
Zentrum erspart. Per Weisung wurden vom Gericht aber die Fortsetzung
einer Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung
angeordnet, mit deren Hilfe Teichtmeister seine Pädophilie sowie seine
Internet-Nutzung in den Griff bekommen soll. Zudem muss er alle zwei
Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol und
keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der
Senat folgte damit den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen
Peter Hofmann, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte.
Teichtmeister
war mit sämtlichen ihm auferlegten Weisungen einverstanden. Der
Ex-Burgschauspieler nahm das Urteil an. Staatsanwältin Julia Kalmar gab
demgegenüber keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht
rechtskräftig.