Jener 21-Jähriger, der am 4. Jänner 2023 in einer Wiener U-Bahn-Garnitur einen 63 Jahre alten Fahrgast aus nichtigem Anlass k. o. geschlagen und dem bewusstlos am Boden liegenden Mann wiederholt auf den Kopf und auf die Brust gesprungen war, ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.
Zusätzlich wurde der Bursche in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten sei es "einfach um die Vernichtung des Gegenüber, das Ausleben der Aggressionen" gegangen, hatte der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann am zweiten Verhandlungstag bei der Erörterung seines Gutachtens erklärt.
15 Jahre Haft für 21-Jährigen wegen versuchtem Mord in Wiener U-Bahn
Der Angeklagte bekräftigte dagegen in seinem Schlusswort: "Ich weiß hundertprozentig, ich wollte niemanden umbringen." Die Geschworenen sahen das mehrheitlich anders, der Schuldspruch fiel im zentralen Punkt der Anklage mit 5:3 Stimmen im Sinn der Anklage aus. Zu drei weiteren, von der Anklage mitumfassten gewalttätigen Angriffen - sämtliche Delikte ereigneten sich zwischen 29. Dezember 2022 und 10. Jänner 2023 und damit binnen 13 Tagen - ergingen jeweils einstimmige Schuldsprüche wegen schwerer Körperverletzung. Die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum sei "völlig alternativlos", meinte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung unter Verweis auf das psychiatrische Gutachten. Der 21-Jährige erbat nach Rücksprache mit Verteidiger Johannes Maximilian Fouchs Bedenkzeit, Staatsanwältin Tatjana Spitzer-Edl hab keine Erklärung ab.
21-Jähriger attackierte 63-Jährigen in Wiener U-Bahn mit Schlägen
Der
21-Jährige hatte am 4. Jänner in der U3 den 63 Jahre alten Mann - ein
Trafikant, der sich am Heimweg von der Arbeit befand - in der U3
zunächst mit Faustschlägen ins Gesicht bewusstlos geschlagen, nachdem
dieser ihn gebeten hatte, nicht so breit dazusitzen, um neben ihm Platz
nehmen zu können. Danach stampfte er mit voller Wucht auf den Kopf und
den Oberkörper des hilflos am Rücken Liegenden ein, was
Gerichtsmediziner Wolfgang Denk als "multiple, sehr heftige stumpfe
Gewalteinwirkung" bezeichnete. Diese habe "durchaus lebensgefährliche
Verletzungsfolgen" erwarten lassen. Das Opfer erlitt eine
Gehirnerschütterung mit länger dauernder Erinnerungslücke, einen Bruch
des Brustbeines, Brüche des rechten Schlüsselbeines und der ersten
rechten Rippe, eine Fraktur des Nasenbeins mit Eindrückung des linken
Anteils der Nasenbeinpyramide sowie Prellungen und Blutunterlaufungen im
gesamten Kopf- und Gesichtsbereich.
Staatsanwaltschaft ging von Tötungsvorsatz aus
Die Staatsanwaltschaft ging von - zumindest bedingtem - Tötungsvorsatz aus. Der Angeklagte sei auf den Mann gesprungen, "wie man einen Luftballon zerplatzen will", meinte die Anklagevertreterin. Damit habe er billigend den Tod des Opfers in Kauf genommen.
Täter hörte erst auf, als ein anderer Fahrgast eingriff
Der gegen den 63-Jährigen gerichtete Gewaltexzess hörte
erst auf, als ein anderer Fahrgast eingriff und den Täter zur Seite
schob. Das im Ermittlungsverfahren eingeholte psychiatrische Gutachten
bescheinigt dem jungen Mann eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, die
"nachhaltig und anhaltend" sei, wie der Sachverständige nun den
Geschworenen darlegte. Der 21-Jährige sei zwar zurechnungsfähig, aber
infolge seiner Persönlichkeitszüge derart gefährlich, dass ohne
haftbegleitende therapeutische Maßnahmen nach seiner Entlassung "mit
Kapitalverbrechen zu rechnen ist", wie der Gerichtspsychiater ausführte.
Der Angeklagte sei nach dem Motto "Jeder, der schräg schaut, kriegt
eine ins Gesicht" vorgegangen. Zur Gewalttat in der U-Bahn meinte
Hofmann, der 21-Jährige habe den Trafikanten "mundtot" machen und
"völlig außer Gefecht setzen" wollen.
Mann stammt aus schwierigen familiären Verhältnissen
Die Gefahr, die von dem aus
schwierigen familiären Verhältnissen stammenden Mann - er wuchs
fremduntergebracht auf, hat keine Ausbildung abgeschlossen und war
zuletzt ohne feste Bleibe - ausgeht, manifestierte sich auch darin, dass
drei weitere Gewalttaten von der Anklage mitumfasst sind. Er hatte
schon am 29. und am 31. Dezember aus nichtigem bzw. ohne erkennbaren
Anlass zwei Männer mit Faustschlägen attackiert und beiden die Nase
gebrochen. Der eine hatte ihm keine Zigarette gegeben, der andere war
einfach an einer Bushaltestelle gestanden. Am 10. Jänner erschien er
beim Arbeitsplatz seiner Ex-Freundin und verlangte eine Aussprache. Als
der Chef der Frau ihn wegschickte, weil diese den 21-Jährigen nicht
sehen wollten, bekam dieser einen Faustschlag ins Gesicht.
21-Jähriger konvertierte in U-Haft zum Islam
Der
21-Jährige ist übrigens in der U-Haft zum Islam konvertiert. Er soll
sich im Gefängnis mittlerweile abfällig über "Ungläubige" äußern.