Ein Radfahrer hatte sich während einer Verkehrskontrolle der Anhaltung entzogen, bei der Verfolgung sein Fahrrad zurückgelassen und war zu Fuß geflüchtet. Ein Beamter entschied sich dazu, dieses zu benutzen, weil sich eine Verfolgung mit dem Streifenwagen als schwierig herausstellte. Nach einem Anhalteversuch flüchtete der Mann in einen Park, wurde allerdings beim Verlassen angehalten. Im Zuge der erneuten Anhaltung biss er den Beamten in den Unterarm. Der Tatverdächtige floh daraufhin, eine Sofortfahnung brachte kein Ergebnis ein.
