Den Strafantrag wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung gegen Klimaaktivistin Anja Windl sowie einen weiteren 31-jährigen Klimaschützer hat das Wiener Landesgericht zurückgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, wie der APA am Montag bestätigt wurde. Basis für den Antrag war eine Aktion der "Letzten Generation" beim Pallas-Athene-Brunnen vor dem Parlament am 4. Mai. Damals hatten die Aktivisten grünen Farbstoff in den Brunnen gekippt.
Anklage gegen Klimaaktivisten nach Aktion in Wien: Eingestellt
Beinahe wäre es damit zum ersten Strafprozess in Wien gegen Mitglieder der "Letzten Generation" in Zusammenhang mit Protesten gekommen. Doch das Verfahren wurde eingestellt. Man folge dem Beschluss des Gerichts, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der APA.
Bei
dem Protest der "Letzten Generation" am Morgen des heurigen 4. Mai kam
erneut der aus bereits vergangenen Aktionen bekannte Farbstoff Uranin
zum Einsatz. Nach der Aktion fielen laut Gericht Gesamtkosten in Höhe
von 807,82 Euro für "Natursteinarbeiten" sowie eine Analyse des Wassers
an. Obwohl sich der Farbstoff noch am gleichen Tag auflöste, brachte die
Staatsanwaltschaft am 4. Juli einen Strafantrag wegen schwerer
Sachbeschädigung gegen die beiden Aktivisten ein und warf ihnen
"Verunstaltung eines öffentlichen Denkmals" vor.
"Verunstaltung eines öffentlichen Denkmals" wurde vorgeworfen
Das Gericht
erteilte einem möglichem Prozess nun eine Absage und argumentierte unter
anderem mit der schnellen Auflösung der Chemikalie. "Am 4.5. wurde das
Wasser im Brunnen zur weiteren Untersuchung auf Uranin beprobt. Die
Probe wurde ins Labor überbracht, wobei die Probe bei Untersuchung
bereits wieder klar und farblos war und keine Trübung aufwies", heißt es
in dem mit 20. Juli datierten Beschluss, der der APA vorliegt. Uranin
sei zudem ein völlig unbedenklicher Stoff, der nur kurzfristig für eine
Färbung des Wasser sorge, wird in dem Schreiben in Berufung auf das
Labor-Gutachten ausgeführt. "Überdies sind die verursachten Kosten
gering und das Auslassen des Wassers aufgrund der völligen
Unbedenklichkeit und mangels gefahrenrelevanter Eigenschaften nicht
zwingend notwendig." Es sei keine schwere Sachbeschädigung erkennbar, so
das Gericht.
Windl sprach von "Repressionsversuch von Seiten der Staatsanwaltschaft"
Windl sprach in einer Reaktion gegenüber der APA von
einem "Repressionsversuch von Seiten der Staatsanwaltschaft". "Das
bestätigt die Legitimität unserer Proteste in Zeiten der weltweit
eskalierenden Klimakatastrophe", sagte die 26-Jährige. Ähnlich äußerte
sich ihr Rechtsanwalt Clemens Lahner. Er nannte den Strafantrag "einen
Versuch der Staatsanwaltschaft, eine friedliche und unschädliche
Protestaktion zu kriminalisieren" und sprach von einem "Exzess", der nun
durch das Gericht korrigiert worden sei.
Auf den Grund für die
Einbringung eines Strafantrages angesprochen, erklärte die
Staatsanwaltschaft nur in einem kurzen Statement, man sei "anderer
Rechtsmeinung als das Gericht gewesen" und habe den Tatbestand für das
Delikt der schweren Sachbeschädigung als erfüllt angesehen.
Die eingestellten Ermittlungen gegen Windl sind durchaus von Brisanz. Denn gegen die deutsche Studentin, die als eines der prominentesten Gesichter der Klimabewegung in Österreich gilt, läuft aktuell ein Verfahren, bei dem ihr die Ausweisung aus Österreich droht.