Ein angebliches Opfer von Polizeigewalt ist am Montag am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Verleumdung und falscher Zeugenaussage verurteilt worden.
Der 41 Jahre alte Mann fasste 15 Monate Haft aus, die ihm bedingt nachgesehen werden. "Sie haben diese Geschichte erfunden", stellte der Richter in der Urteilsbegründung fest. Verteidiger Helmut Graupner zeigte sich von dieser Entscheidung entsetzt: "Das ist der ultimative Freibrief für Polizeifolter."
Angebliches Opfer von Polizeigewalt zu Haft verurteilt
"Ich empfinde das als ungerecht. Ich werde gegen den Beschluss vorgehen", legte der 41-Jährige gegen seine erstinstanzliche Verurteilung noch im Gerichtssaal Rechtsmittel ein. Damit muss sich jedenfalls noch das Oberlandesgericht (OLG) mit dem Fall auseinandersetzen. Nach der Verhandlung sagte der 41-Jährige zu den beiden anwesenden Medienvertretern: "So sind die Gerichte. Unfair."
Mann behauptete, er wurde von Beamten misshandelt
Der
Mann behauptet, er sei am 13. April 2022 auf einer Polizeiinspektion
von einem Beamten misshandelt worden. Die Verletzungen, die er nach dem
Verlassen der Dienststelle aufwies - darunter ein blutunterlaufendes
Auge, Prellungen im Gesichtsbereich und eine Rötung der Augenbindehaut -
sind auf Fotos und in Form von Spitalsunterlagen dokumentiert. Der
Polizist habe ihm vier bis fünf Schläge in die linke Gesichtshälfte,
darunter einen knapp über dem Auge versetzt, hatte der Mann ursprünglich
in seiner Anzeige dargelegt. Er gab auch an, er sei gewürgt worden, bis
er keine Luft mehr bekam. "Ich habe die Wahrheit gesagt. Ich habe nicht
gelogen", versicherte der bisher unbescholtene Angeklagte vor Gericht.
Staatsanwaltschaft klagte den mann wegen Verleumdung an
Die Staatsanwaltschaft Wien
hatte ihn dessen ungeachtet wegen Verleumdung und falscher
Zeugenaussage angeklagt, während das Amtsmissbrauch-Verfahren gegen den
Polizeibeamten eingestellt wurde. Einem dagegen gerichteten
Fortführungsantrag wurde seitens des Landesgerichts Ende Februar 2023
nicht Folge gegeben. Ausschlaggebend dafür war ein von der
Anklagebehörde eingeholtes gerichtsmedizinisches Gutachten. Der
Sachverständige kam zum Schluss, die festgestellten Verletzungen im
Gesichtsbereich seien eher mit den Angaben des Beamten und nicht mit der
Darstellung des Verletzten in Einklang zu bringen. Das verspätete
Auftreten von Rötungen sei durchaus mit einer flächenhaften
Kontaktierung nach einem Aufprall auf einer Tischplatte zu erklären,
befand der Sachverständige.
Polizist sagte aus, der Mann hätte sich aggressiv verhalten
Der 24-jährige Polizist hatte beim
Verhandlungsauftakt im Juli als Zeuge unter Wahrheitspflicht angegeben,
der Angeklagte sei während einer Beschuldigteneinvernahme auf seiner
Polizeiinspektion - der 41-Jährige hatte einer Frau auf einer
Internet-Plattform beleidigende Kommentare hinterlassen und sollte zum
Vorwurf der fortdauernden Belästigung im Wege der Telekommunikation
(§107c StGB) befragt werden - zunehmend aggressiv geworden. Er habe
befürchtet, der in Rage geratene Mann würde vom Sessel aufspringen und
auf ihn losgehen, daher habe er ihn mit beiden Händen nach unten drücken
und am Aufstehen hindern wollen. Durch eine Ausweichbewegung sei der
Mann mit dem Kopf heftig gegen den Tisch geprallt, wobei zunächst von
der Tischplatte die Rede war. Es habe "offensichtliche Verletzungen"
gegeben, räumte der Polizist ein, es sei "ein ziemlich heftiger
Aufprall" gewesen, wobei daraus aber plötzlich die Tischkante wurde.
Für
Verteidiger Graupner steht fest, dass diese Aussage insofern an die
gutachterlichen Feststellungen angepasst wurde, als der
Gerichtsmediziner in der Verhandlung ausgeschlossen habe, dass die
Gesichtsverletzungen von einer Tischplatte herrührten. Die Verurteilung
seines Mandanten sei ein "Signal, dass Polizeiübergriffe folgenlos
bleiben", befürchtete Graupner.