Die Leistungsbezieher hätten nicht wie vorgesehen ihren Auslandsaufenthalt gemeldet. Es ergingen Anzeigen an die Staatsanwaltschaft.

Die Leistungsbezieher hätten nicht wie vorgesehen ihren Auslandsaufenthalt gemeldet. Es ergingen Anzeigen an die Staatsanwaltschaft.
Im Fokus der Kontrollen durch Ermittlerinnen und Ermittler des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtpolizeikommandos Schwechat sowie der Finanzpolizei stand laut Ministerium vor allem die missbräuchliche Verwendung von Arbeitslosengeld, Ausgleichszulagen bei Pensionen, Krankengeldern, Notstandshilfen, Mindestsicherungen sowie der Grundversorgung. Personen, die Sozialleistungen in Österreich beziehen, sind verpflichtet, Auslandsaufenthalte den auszahlenden Stellen zu melden, da sie für diesen Zeitraum gegebenenfalls nicht mehr anspruchsberechtigt sind.
"Sozialleistungen müssen jenen zur Verfügung stehen, die sie tatsächlich brauchen. Durch die Schwerpunktkontrollen wird dem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben und die Leistungsfähigkeit des Sozialsystems geschützt", betonte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).
(APA/Red)
