Am 2. November 2020 tötete ein Attentäter in Wien vier Passanten. Nun steht ein zentraler Kontaktmann des Mannes vor der Abschiebung.
Der Salafist und radikal-islamistische Prediger Argjend G. hatte in einer eigens dafür angemieteten Wohnung in St. Pölten Treffen für Befürworter und Sympathisanten der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) veranstaltet und Predigten mit IS-Inhalten gehalten. Seit Anfang August befindet er sich in der Justizanstalt St. Pölten wieder in Haft.
Wiener Terror-Anschlag: IS-Prediger steht vor Abschiebung
Zu den Besuchern des Predigers hatte der spätere Wien-Attentäter gezählt, dem Argjend G. die IS-Ideologie und das geistige Rüstzeug für sein terroristisches Handeln nahe brachte. Dafür wurde Argjend G. im Herbst 2022 vom Wiener Landesgericht wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation rechtskräftig zu 19 Monaten Haft verurteilt, in Stattgebung einer Berufung der Staatsanwaltschaft wurde die Strafe später vom Oberlandesgericht (OLG) Wien sogar auf 27 Monate erhöht. Zudem bekam der gebürtige Nordmazedonier eine vorangegangene Vorverurteilung von fünf Monaten widerrufen.
25-Jähriger hätte nur mehr neun Monate zu verbüßen
Obwohl
somit am Ende insgesamt 32 Monate gerichtlich ausgesprochen wurden,
hätte bzw. hat der 25-Jährige nur mehr neun Monate zu verbüßen. Denn er
war unmittelbar nach dem Terror-Anschlag festgenommen worden und hatte
immerhin 23 Monate in U-Haft verbracht, die ihm auf das Strafausmaß
anzurechnen waren. Die Reststrafe glaubte Argjend G. im elektronisch
überwachten Hausarrest und damit außerhalb der Gefängnismauern absitzen
zu können - doch dem machte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
(BAF) nun einen Strich durch die Rechnung.
Behörden stufen Nordmazedonier weiter als "Gefährder" ein
Wie gemeinsame
Recherchen der APA, des "Standard" und von "Puls 24" ergaben, leitete
das BFA nämlich aufenthaltsbeendende Maßnahmen in die Wege, zumal der
Nordmazedonier weiter radikales Gedankengut propagieren soll und von den
Behörden nach wie vor als "Gefährder" eingestuft wird. Auf den
IT-Techniker war der Verfassungsschutz schon im Alter von 14 Jahren
aufmerksam geworden - die Schule, die er damals besuchte, meldete, er
falle mit radikalislamistischen Tendenzen auf. Als 18-Jähriger gründete
Argjend G. die Bewegung "Ansar", die sich der die Ideologie des IS
verpflichtet sah.
Irregulärer Aufenthalt des Predigers festgestellt
Da es sich bei dem 25-Jährigen um einen so
genannten Drittstaatsangehörigen handelt, erließ das BFA eine -
mittlerweile rechtskräftige - Rückkehrentscheidung, mit welcher der
irreguläre Aufenthalt des Predigers festgestellt und diesem eine
Rückkehrverpflichtung samt zehnjährigem Einreiseverbot auferlegt wurde.
Seitens des Innenministeriums, das zum konkreten Fall aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht Stellung nehmen konnte, hieß es
gegenüber der APA zum Grundsätzlichen: "Die Effektuierung von
Rückkehrentscheidungen bei Straffälligen steht für das BFA besonders im
Fokus. Dabei wird seitens des BFA darauf geachtet, dass alle Maßnahmen
und Möglichkeiten im Hinblick auf eine möglichst frühzeitige
Außerlandesbringung ergriffen werden. Die Abschiebung erfolgt bei
verurteilten Straftätern möglichst unmittelbar nach Verbüßung der
Strafhaft in Österreich."
Rechtsgrundlage für dei Fußfessel für Argjend G. fiel weg
Mit der Rückkehrentscheidung des BFA
fiel für Argjend G. die Rechtsgrundlage für die Fußfessel weg, die
Justiz widerrief daher den elektronisch überwachten Hausarrest. Der
25-Jährige musste seine offene Reststrafe antreten, seit wenigen Tagen
befindet er sich in einer Zelle in der JA St. Pölten. Mit Anfang 2024
wäre seine Strafe zur Gänze verbüßt, spätestens dann wäre er
abzuschieben.
Unsicher ob IS-Mann den Rest des Jahres inhaftiert bleibt
Ob der IS-Mann tatsächlich den Rest des Jahres
inhaftiert bleibt, ist insofern unsicher, als eine Bestimmung des
Strafvollzugsgesetzes vorsieht, dass unter bestimmten Voraussetzungen
vom weiteren Vollzug der Strafe abgesehen werden kann. Nämlich dann,
wenn der Betroffene mindestens die Hälfte der Haftzeit, zu der er
verurteilt wurde, verbüßt hat - was bei Argjend G. der Fall ist - und er
sich zur freiwilligen Ausreise bereit erklärt. Ob bei Argjend G. diese
Bereitschaft vorliegt, ist unklar, sein Anwalt war für die APA
telefonisch vorerst nicht erreichbar. Die Zuständigkeit bzw.
Entscheidung darüber, ob einem solchen Ausreise-Antrag stattgegeben
wird, der die Abschiebung beschleunigen würde, liegt bei der Justiz.