Dass im Darknet verbotene Waren aller Art - darunter bildliche Darstellungen von Kindesmissbrauchshandlungen - angeboten werden, ist bekannt. Mehr als außergewöhnlich war der Fall, der nun am Wiener Landesgericht für Strafsachen verhandelt wurde. Ein erst 16 Jahre alter Bub hatte im Darknet in großem Stil und auf ausgesprochen professionelle Weise mit pornografischem Material von missbrauchten Kindern gehandelt.
Bub handelte im Darknet mit Kindersmissbrachsdarstellungen
Die anwesenden Medienvertreter wurden auf Antrag des Staatsanwalts noch vor dem Vortrag der Anklage von der Verhandlung ausgeschlossen. Die Richterin teilte die Befürchtung des Staatsanwalts, dass eine mediale Berichterstattung über die Hauptverhandlung den jugendlichen, fast noch kindlich wirkenden Angeklagten in seinem zukünftigen Fortkommen behindern könnte. Wer allerdings bis zum Schluss blieb, konnte an der Urteilsverkündung teilnehmen, die laut Strafprozessordnung (StPO) bei sonstiger Nichtigkeit öffentlich zu erfolgen hat.
16-Jähriger wegen Weitergabe von kinderpornografischen Material verurteilt
Der 16-Jährige
wurde wegen Besitzes, Weitergabe und gewerbsmäßigen Handels mit
kinderpornografischem Material verurteilt. Aus der Urteilsbegründung
ging hervor, dass er sich seit 2021 - damals war er 14 - bis zum Sommer
2022 insgesamt 2.100 verbotene Dateien verschafft, abgespeichert und in
weiterer Folge auf einem Marktplatz im Darknet Interessenten angeboten
hatte. Die Verkäufe wickelte der Bub hochprofessionell ab, indem er sich
etwa Online-Chats bediente oder Schnipsel von einschlägigen Videos
herstellte, die als so genannte Teaser zu haben waren. Er stellte auch
Screenshots mit Preislisten her und bot "Beweise" dafür an, dass es das
offerierte Material tatsächlich gab.
Wiener Bub legte überschießendes Geständnis ab
Als ihm die Polizei auf die
Spur kam, legte der Bub ein überschießendes Geständnis ab. "Sie haben
offen die Karten auf den Tisch gelegt", billigte ihm die Richterin zu.
51 Uploads waren zum Zeitpunkt seiner ersten Beschuldigteneinvernahme
bekannt, nachdem der Schüler reinen Tisch gemacht hatte, zeigte sich,
dass es mit 156 Uploads mehr als die dreifache Menge an hochgeladenem
Material gab.
Richterin: "So was, was da passiert ist, ist unvorstellbar"
"So was, was da passiert ist, ist unvorstellbar",
meinte die Richterin. Dessen ungeachtet kam der 16-Jährige aufgrund der
besonderen Umstände der Tat und des Täters, die unter Ausschluss der
Öffentlichkeit erörtert wurden und über die daher nicht berichtet werden
kann und darf - ohne Strafe davon. Gemäß einer Bestimmung des
Jugendgerichtsgesetzes (JGG) erfolgte ein Schuldspruch unter Vorbehalt
der Strafe. § 13 JGG sieht vor, dass der Ausspruch einer wegen einer
Jugendstraftat zu verhängenden Strafe für eine Probezeit vorzubehalten
ist, wenn davon auszugehen ist, dass der Schuldspruch und die Androhung
des Strafausspruchs allein oder in Verbindung mit anderen Maßnahmen
genügen, um den Rechtsbrecher von weiteren strafbaren Handlungen
abzuhalten. Im konkreten Fall legte die Richterin eine dreijährige
Probezeit - das Maximum, was das Gesetz bietet - fest, innerhalb der
sich der Bursch nichts zuschulden kommen lassen darf. Zusätzlich wurde
dem 16-Jährigen per Weisung der Beginn und regelmäßige Nachweis einer
Psychotherapie auferlegt und Bewährungshilfe angeordnet. Das Gericht
ging weiters davon aus, dass der Bub mit den gehandelten
Kindesmissbrauchsdarstellungen zumindest 6.000 Euro verdient hatte -
diesen Betrag muss er zurückbezahlen.
Jugendlicher habe an der Aufklärung des Sachverhalts mitgewirkt
Für die Richterin bestand
kein Zweifel, dass der Schüler mit letzterem auch ohne finanzielle
Unterstützung seiner Eltern, die ihn zur Verhandlung begleitet hatten,
keine Schwierigkeiten haben wird: "Sie sind so intelligent, dass Sie
sehr bald sehr gut verdienen waren." Und sie gestand dem Jugendlichen
zu, dieser habe "an der Aufklärung des Sachverhalts mitgewirkt" und sich
gegenüber den Ermittlungsbehörden "sehr kooperativ" verhalten.
Das
Urteil ist bereits rechtskräftig. Der 16-Jährige nahm es nach kurzer
Rücksprache mit seinem Verteidiger und seinen Eltern an, der
Staatsanwalt gab noch im Gerichtssaal einen Rechtsmittelverzicht ab.