Das teilte das Amt (MA 59) am Montag in einer Aussendung mit. Insgesamt seien 566 Kontrollen durchgeführt worden, vor allem in sogenannten Risikogewerben.

Das teilte das Amt (MA 59) am Montag in einer Aussendung mit. Insgesamt seien 566 Kontrollen durchgeführt worden, vor allem in sogenannten Risikogewerben.
Hierzu zählen laut Marktamt unter anderem "Juweliere und Teppichhändler sowie Immobilienmakler, wo Provisionen in bar entrichtet werden". Auch bei verschiedenen Unternehmensberatungen und Bürodienstleistern sei kontrolliert worden, ob mit größeren Bargeldbeträgen hantiert und wie dies dokumentiert wird. "Gewerbetreibende, die Zahlungen von 10.000 Euro oder mehr in bar tätigen bzw. einnehmen, unterliegen gesetzlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung", erinnert das Marktamt.
Wurde ein Fehlverhalten festgestellt, sei eine Geldstrafe verhängt worden und der entsprechende Betrieb sei an die Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamtes gemeldet worden.
(APA/Red)
