Am Freitag gab ein 40-Jähriger am Wiener Landesgericht zu, sich in Missbrauchsabsicht im Darknet ein zehnjähriges Mädchen "bestellt" zu haben
Er habe vorgehabt, mit "der Schwarzhaarigen" untertags in den Zoo zu gehen, danach habe er sich Oralsex erwartet, gab der Angeklagte zu Protokoll. Das Treffen kam nicht zustande. Dessen ungeachtet wurde der Mann bei einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
Überdies ordnete ein Schöffensenat (Vorsitz: Thea Krasa) die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an. Maßgeblich dafür war ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der dem Angeklagten eine schwer wiegende und dauerhafte psychische Störung bescheinigte. Dieser weise neben einer Pädophilie eine Kokain-und Cannabissucht sowie eine strukturelle Persönlichkeitsstörung auf. "Er hat bisher nie die Notbremse gezogen und sich nicht helfen lassen. Es hat daher eine Eskalationsspirale gegeben", sagte Hofmann. Ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen sei "die hohe Wahrscheinlichkeit gegeben, dass er in absehbarer Zeit pädosexuelle Straftaten mit schweren Folgen begehen wird", meinte der Experte. Dabei sei von Hands-On-Delikten auszugehen.
Der
40-Jährige nahm das Urteil an. "Ich gehöre therapiert. Ich will etwas
dagegen tun", hatte er in seiner Einvernahme erklärt. Auch die
Staatsanwältin war mit der Entscheidung des Schöffensenats
einverstanden. Die dreijährige Freiheitsstrafe, verbunden mit der
Unterbringung des grundsätzlich zurechnungsfähigen, im Sinn des § 21
Absatz 2 StGB aber gefährlichen Täters im Maßnahmenvollzug ist damit
rechtskräftig.