Am Mittwoch sorgte am Wiener Landesgericht ein pensionierter Anwalt bei einer Verhandlung wegen Nötigung, Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt für gehörigen Wirbel.
Nach kurzer Zeit wurde der 68-Jährige wegen wiederholtem ungebührlichem Verhalten vom Verfahren ausgeschlossen. Am Ende verurteilte Richter Markus Müller den Juristen im Sinn der Anklage zu einem Jahr Haft, wobei die Strafe bedingt nachgesehen wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Anwalt in Pension sorgte bei Prozess in Wien für Wirbel
Die Verhandlung begann mit erheblicher Verspätung, weil der in U-Haft befindliche Angeklagte von der Justizwache nicht zeitgerecht vorgeführt werden konnte. Als sich der Richter telefonisch bei der Justizanstalt Josefstadt nach dem Verbleib des 68-Jährigen erkundigte, hieß es, dieser benötige "noch 20 Minuten, um sich fesch zu machen". Im Gerichtssaal polterte der Angeklagte dann sogleich in Richtung einer jungen Medienvertreterin, die ihn fotografieren wollte ("Wer sind Sie? Ich verbiete Ihnen zu berichten!"), bezeichnete seinen Rechtsvertreter als "unfähigen Anwalt" und erklärte sich selbst für nicht verhandlungsfähig: "Ich habe eine massive Anpassungsstörung infolge der Haft. Ich wurde zu Unrecht festgenommen." Die einführenden rechtlichen Erläuterungen des Richters unterbrach der Angeklagte mehrfach: "Ich verstehe Sie nicht, Herr Rat! Mir ist mein Hörgerät gestohlen worden."
Drei Strafanträge gegen den ehemaligen Rechtsanwalt
Verhandelt wurden drei Strafanträge. Zwei
bezogen sich auf Vorfälle in den Kanzleien der Erwachsenenvertreter des
ehemaligen Rechtsanwalts. Diese bekam der Jurist beigestellt, weil die
Behörden zur Überzeugung gelangt waren, dass er aufgrund einer
psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung nicht
mehr in der Lage ist, seine rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten
alleine zu besorgen. Seither taucht der 68-Jährige regelmäßig bei
seinen beiden Erwachsenenvertretern auf und verlangt Akteneinsicht in
Akten, die es nicht gibt, oder die Auszahlung von Geld, das er bereits
erhalten hat. Am 22. Jänner 2021 war er mit Gewalt in die Kanzlei des
einen Vertreters gelangt, indem er die Tür gegen den Widerstand einer
Sekretärin aufdrückte, die ihn nicht in die Räumlichkeiten lassen
wollte. Vor der Kanzlei des anderen Vertreters rangelte er am 20.
Dezember 2021 mit einer Angestellten, die ihm den Weg Richtung Büro
versperrte. "Da ist er aggressiv geworden. Er hat uns beschimpft, er hat
uns die ganze Zeit gefilmt", schilderte die Frau. Am Ende habe der
wütende Mann ihren Arm gegen ein gusseisernes Tor geschlagen, wobei sie
sich Zerrungen an der Schulter und am Handgelenk zugezogen habe, was
einen mehrtägigen Krankenstand zur Folge hatte. Diese beiden
Anklagepunkte wurden im Urteil als Nötigung bzw. Nötigung und
Körperverletzung qualifiziert.
Polizeieinsatz: Ex-Anwalt wollte im Rathaus zum Wiener Bürgermeister
Am 5. Februar 2023 kam es in St. Pölten zu einem Polizeieinsatz, nachdem der Ex-Anwalt
zum wiederholten Male im Rathaus erschienen war. Er verlangte
Akteneinsicht beim Magistrat und wollte zum Bürgermeister vorgelassen
werden. Magistratsbedienstete verständigten die Polizei, wobei Beamte
den 68-Jährigen auf eine Polizeiinspektion bringen wollten, da er zur
Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Dem widersetzte sich der
Jurist insofern, als er einen jungen Beamten angerempelt, mit dem
rechten Arm "ausgeschlagen" und den Polizisten im Brustbereich getroffen
haben soll, worauf er festgenommen wurde.
Angeklagter: "Man hat Angst gehabt, dass ich poitisch aktiv bin."
"Das ist glatt
erfunden. Diese Aktivität hat es nicht gegeben", kommentierte der
Angeklagte die polizeilichen Behauptungen. Vielmehr seien ihn die
Beamten "von hinten angesprungen" und hätten ihn "niedergemacht. Man hat
Angst gehabt, dass ich politisch aktiv bin. Es war ja Wahlkampf in
Niederösterreich."
Verhalten des 68-Jährigen brachte Zweifel an Zurechnungsfähigkeit
Der Verlauf der Verhandlung
und das Verhalten des 68-Jährigen während und nach der
Urteilsverkündung, zu der er wieder in den Saal durfte, legten Zweifel
an seiner Zurechnungsfähigkeit nahe. Während der Richter seine
Entscheidung verkündete und begründete, redete der Jurist auf die junge
Medienvertreterin ein und schärfte ihr ein, dass eine Berichterstattung
verboten sei. Danach bescheinigte er seinem Rechtsbeistand noch ein Mal
"Unfähigkeit" und dem Richter, eine "glatt rechtswidrige Verhandlung" geführt zu haben. Gegen das Urteil legte der pensionierte Anwalt "Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, alles, was geht" ein, ehe er sich mit "Also, auf Wiederschauen" verabschiedete.
Justiz ließ Schuldfähigkeit mit psychiatrischem Gutachten klären
Die
Justiz hatte im Vorfeld die Schuldfähigkeit des Angeklagten mit der
Einholung eines psychiatrischen Gutachtens klären lassen. Der
Sachverständige, der bei der Verhandlung
nicht zugegen war, kam zum Schluss, dass beim 68-Jährigen zu sämtlichen
Tatzeitpunkten Zurechnungsfähigkeit gegeben war. Lediglich die
Dispositionsfähigkeit sei "ein wenig herabgesetzt". Der Jurist wurde
unmittelbar nach der Verhandlung aus der U-Haft entlassen.