Montagmittag muss sich ein Mann wegen Verleumdung eines Polizisten am Wiener Landesgericht verantworten. Der Mann hatte behauptet, er sei im Mai 2022 auf einer Polizeiinspektion von einem Beamten misshandelt worden.
Der Polizist habe ihm fünf bis sechs Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat allerdings das Amtsmissbrauch-Verfahren gegen den Beamten eingestellt, einem Fortführungsantrag wurde seitens des Landesgerichts nicht Folge gegeben.
Ausschlaggebend dafür war ein von der Anklagebehörde eingeholtes gerichtsmedizinisches Gutachten. Der Sachverständige kam zum Schluss, dass die festgestellten Verletzungen im Gesichtsbereich eher mit den Angaben des Beamten und nicht der Darstellung des Verletzten in Einklang zu bringen waren. Der Polizist hatte erklärt, der aus Syrien stammende Mann sei während seiner Einvernahme - er hatte einer Frau auf einer Internet-Plattform beleidigende Kommentare hinterlassen und sollte zum Vorwurf der fortdauernden Belästigung im Wege der Telekommunikation (§107c StGB) befragt werden - zunehmend aggressiv geworden. Er habe befürchtet, der in Rage geratene Mann könnte vom Sessel aufspringen und auf ihn losgehen, daher habe er ihn mit beiden Händen beruhigend nach unten drücken und am Aufstehen hindern wollen. Durch eine Ausweichbewegung sei der Mann mit dem Kopf heftig gegen die Tischplatte geprallt.