Am Donnerstag ist ein zuletzt in einem bekannten Wiener Restaurant beschäftigter Koch am Landesgericht für Strafsachen rechtskräftig wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz verurteilt worden.
Der 58-Jährige hatte am 4. November 2022 eine 23 Jahre alte Service-Mitarbeiterin zunächst in der Küche begrapscht. Wenige Stunden später zerrte er die junge Frau in ein Lebensmittelkammerl und tätige Handlungen, die vom Gericht als geschlechtliche Nötigung qualifiziert wurden.
"Das ist hundert Prozent Lüge", lautete die Verantwortung des Angeklagten. Er habe "nichts gemacht". Ein Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Apostol) schenkte allerdings der Schilderung der Betroffenen Glauben. Demnach wurde die junge Frau, die im vergangenen September in dem Restaurant zu arbeiten begonnen hatte, schon vor dem Vorfall von dem Koch immer wieder mit anzüglichen Bemerkungen bedacht. "Er hat ein Alkoholproblem. Er hat sich durch den Alkohol verändert", sagte die 23-Jährige als Zeugin aus.
Als sie eines Tages Teller zurück in
die Küche brachte, sei sie von ihm von hinten an der Hüfte gepackt
worden. Dann habe der Mann "zugegriffen". Es sei ihr gelungen, ihn
"wegzudrücken". Am Abend desselben Tages, nachdem sie Mittagspause
gemacht hatte, sei der Koch dann "Vollgas betrunken" gewesen: "Er hat
mir die ganze Zeit ins Gesicht gegriffen. Er hat gesagt, wenn er mich
vergewaltigen will, dann kann er das. Ich hatte Angst." Die Frau
schickte ihrem im selben Restaurant beschäftigten Freund sogar
WhatsApp-Nachrichten, der den Koch darauf hin zur Rede stellte. Dessen
ungeachtet packte der 58-Jährige die junge Frau am Handgelenk und zog
sie in ein Kammerl, wo Lebensmittelvorräte aufbewahrt werden. Die
Handlungen, die sie dort über sich ergehen lassen musste, hätten "ein
paar Sekunden" gedauert, erinnerte sich die Zeugin.
"Das war
eindeutig eine Machtdemonstration. Sie haben die Frau erniedrigt. Das
geht viel zu weit", stellte der vorsitzende Richter in der
Urteilsbegründung fest und kritisierte das fehlende Unrechtsbewusstsein
das Angeklagten. Die 23-Jährige, die sich dem Verfahren als
Privatbeteiligte angeschlossen und Therapiekosten und Schmerzengeld
geltend gemacht hatte, bekam 880 Euro zugesprochen. Nach Rücksprache mit
seinem Verteidiger akzeptierte der 58-Jährige das Urteil eben so wie
die Staatsanwältin.