In den 1980er-Jahren erschoss ein Wiener (damals 18 Jahre alt) seinen Cousin und trennte ihm den Kopf ab. Wenige Tage später erschoss der Maturant seine Ex-Freundin und deren Mutter. Nach Jahren in Haft ist der Dreifachmörder seit Herbst 2022 wieder auf freiem Fuß.
Im Februar 1983 erschoss ein damals 18-Jähriger auf einer Baustelle unweit der Reichsbrücke seinen Cousin und trennte dem Toten den Kopf ab, um seine Identifizierung zu erschweren. Wenige Tage später erschoss der Maturant mit derselben Waffe seine 18-jährige Ex-Freundin und deren 43 Jahre alte Mutter in der Wohnung der Familie. Seit Herbst 2022 befindet sich der Dreifachmörder auf freiem Fuß.
Wiener Dreifachmörder aus den 1980-ern bedingt entlassen
Wie Recherchen der APA ergaben, wurde der mittlerweile 58-Jährige am 10. Oktober 2022 bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Den entsprechenden Beschluss fasste das Landesgericht Krems als zuständiges Vollzugsgericht, wie Gerichtssprecher Ferdinand Schuster am Freitag der APA bestätigte. Der 58-Jährige war zuletzt in der Justizanstalt (JA) Stein inhaftiert gewesen, ehe er zur Vorbereitung auf seine Entlassung in die JA Graz-Karlau überstellt wurde.
Mann im März 1984 wegen Dreifach-Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt
Im März 1984 hatte ihn das Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Dreifach-Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt - eine lebenslange Freiheitsstrafe war auf Grund seines Alters von unter 21 Jahren ausgeschlossen. Zusätzlich wurde der Mann allerdings in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen - einem psychiatrischen Gutachten zufolge war er zwar zurechnungsfähig, wies aber eine ausgeprägte Persönlichkeitsstörung und seelische Abartigkeit höheren Grades auf, die ihn hochgefährlich machte. Damit blieb der Mann auf Basis des § 21 Absatz 2 StGB nach Verbüßung der über ihn verhängten Freiheitsstrafe weiter in Haft. Psychiatrische Gutachten verhinderten seine Entlassung, weil die Sachverständigen weiterhin übereinstimmend zum Schluss kamen, dass die von dem Mann ausgehende Gefahr ungeachtet der haftbegleitenden Therapien nicht gebannt war.
Jetzt 58-Jähriger zeigte im Vorjahr eine psychische Verbesserung
Im Vorjahr zeigte sich dann aber bei der vorgesehenen regelmäßigen fachärztlichen Überprüfung eine Besserung, die vor allem auf die jahrelange Einnahme von Medikamenten gegen seine schizoiden Persönlichkeitszüge zurückgeführt wurde. Dem Mann wurde in einem Gutachten eine emotionale kognitive Stabilisierung zugebilligt, nach über 39 Jahren im Gefängnis wurde er auf freien Fuß gesetzt - allerdings unter engmaschiger Überwachung.
58-Jähriger stelle keine Gefahr für seine Umwelt dar
Die Justiz verknüpfte die
bedingte Entlassung nämlich mit etlichen Weisungen, die sicherstellen
sollen, dass der 58-Jährige keine Gefahr für seine Umwelt mehr
darstellt. Es wurde ein Wohnplatz an einer Wiener
Adresse bei einer Einrichtung organisiert, die auf psychisch auffällige
Haftentlassene spezialisiert ist. Der 58-Jährige verpflichtete sich
dazu, dort gemeldet zu bleiben. "Es wurde eine Wohnplatzvereinbarung
getroffen, wo eine Rund-um-Betreuung gewährleistet ist. Zusätzlich sind
eine Reihe von Weisungen einzuhalten", hielt am Freitag auf APA-Anfrage
Christina Salzborn, die Sprecherin des Wiener
Landesgerichts für Strafsachen fest, dem die Kontrolle obliegt. Der
58-Jährige verpflichtete sich demnach, weiterhin seine Medikamente und
psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung in Anspruch zu nehmen
und auf Alkohol und Drogen zu verzichten. Er wird außerdem von einem
Bewährungshelfer betreut.
Sicherungsmaßnahmen durch Reform des Maßnahmenvollzugs möglich
Damit hat die Justiz Sicherungsmaßnahmen
eingezogen, die nach der von Justizminister Alma Zadic (Grüne)
ursprünglich konzipierten Reform des Maßnahmenvollzugs schwer möglich
gewesen wären. Dieser Entwurf sah vor, dass mit 1. September 2023 nach §
21 Absatz 2 StGB im Maßnahmenvollzug einsitzende Personen auf freien
Fuß zu setzen gewesen wären, die zum Zeitpunkt der so genannten
Anlasstat Jugendliche oder junge Erwachsene waren. Der 58-Jährige wäre
unter diese Gruppe gefallen.
Fallkonferenzen nach zehn Jahren für Jugendliche im Maßnahmenvollzug
Vor wenigen Wochen hieß es dann aber seitens des Justizministeriums, dass für Jugendliche oder junge Erwachsene, die sehr lange im Maßnahmenvollzug untergebracht sind, spätestens nach zehn Jahren "Fallkonferenzen" stattfinden sollen. In denen soll abgeklärt werden, welche individuellen Voraussetzungen es braucht, um in diesen speziellen Einzelfällen eine bedingte Entlassung andenken und allenfalls durchführen zu können. Nach der ersten derartigen Fallkonferenz sollen diese alle drei Jahre wiederholt werden. "Mit diesen Nachschärfungen gehen wir auf die während der dafür vorgesehenen Übergangszeit geäußerten Bedenken ein und stellen sicher, dass es je nach Einzelfall zur bestmöglichen individuellen Entscheidung kommt", hatte Zadic Anfang Juni erklärt. Diese Absicht wurde seitens des Justizministeriums am Freitag auf APA-Anfrage bekräftigt.