Ein ehemaliger Mitarbeiter der MA 53 hatte im Jahr 2013 einem ORF-Journalisten einen Datensatz mit Adressen von 40.000 Personen übergeben. Nun musste er sich vor Gericht verantworten.
Ein ehemaliger Mitarbeiter des Presse- und Informationsdiensts der Stadt Wien (MA 53) hatte am Mittwoch am Landesgericht für Strafsachen Erklärungsbedarf. Der mittlerweile pensionierte Mann hatte im Jahr 2013 einem inzwischen verstorbenen ORF-Journalisten für eine vorgebliche Recherche zur tschetschenischen Community in Wien einen Datensatz weitergegeben. Der Medienvertreter war damit in den Besitz von Namen und Adressen von 40.000 jüngst zugezogenen Personen gelangt.
Die Daten stammten aus dem Integrationsfonds der Stadt Wien, der Angeklagte hatte diese als Datenschutzbeauftragter bei der MA 53 für den Vertrieb einer Zeitschrift für neue Zuwanderer und Zuwanderinnen verwaltet und in eine Excel-Tabelle übergeführt. Der Journalist habe ihn eines Tages um Daten "für eine Tschetschenen-Recherche" gebeten, wie der Angeklagte sagte. Er habe dem Bekannten "eine Datei, mit Leuten, die mit einem Nicht-EU-Pass nach Wien gekommen sind" überlassen: "Die eigentliche Zuwanderer-Datei habe ich nie weitergegeben." Er habe "weder Geld noch sonst was genommen", versicherte der Angeklagte. Und er betonte: "Ich war der Meinung, im Interesse der Republik zu handeln."
Dessen ungeachtet war der mittlerweile verstorbene ORF-Journalist in den Besitz der Adressen von 40.000 Personen gelangt, die dadurch in ihrem Recht auf Wahrung des Datenschutzes verletzt wurden, wie der Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Christoph Zonsics-Kral) ins Treffen führte. "Das sieht er ein. Dafür möchte er sich auch entschuldigen", sagte darauf der Verteidiger. Die gegenständlichen Daten seien aber insofern "nicht sensibel" gewesen, als sie "nichts über die sexuelle Orientierung oder Krankheiten enthalten haben".
Am Ende wurde das Verfahren mit Zustimmung der WKStA
diversionell erledigt, zumal der Tatzeitpunkt zehn Jahre zurücklag, der
Angeklagte sich seither wohl verhalten hat und keine Vorstrafen aufweist
und sich im vorgerückten Alter befindet. Indem der Pensionist mit Hilfe
seiner bei der Verhandlung anwesenden Ehefrau 250 Euro an
Pauschalkosten übernahm und sogleich bezahlte und eine Probezeit von
zwei Jahren akzeptierte, während der er strafrechtlich nicht mehr
auffallen darf, entging er einer Verurteilung. Die Entscheidung ist
rechtskräftig.
Der Journalist wäre an sich von der WKStA als
Bestimmungstäter mitangeklagt worden, war aber vor Einbringen der
Anklage gestorben. Ohne Wissen des Magistratsbediensteten hatte dieser
die Daten unter der Code-Bezeichnung "Kochrezepte" einer deutschen
Privatagentin gemailt, die in Wien
angeblich mit dem mittlerweile aufgelösten Bundesamt für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und dem
Heeresabwehramt kooperiert haben soll.