Das am Mittwoch im Ministerrat beschlossene Krisensicherheitsgesetz sieht die Einrichtung eines Lagezentrums unter dem Innenministerium vor.
Das von der Bundesregierung bereits im Oktober 2021 angekündigte Krisensicherheitsgesetz ist am Mittwoch im Ministerrat beschlossen worden. Herzstück der Neuaufstellung ist die Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministerium. Die Opposition übte in der Vergangenheit scharfe Kritik und verweigerte die Zustimmung zu der Materie, für die in Teilbereichen eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig ist. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hofft auf die Zustimmung der SPÖ.
"Für bestimmte Materien des Krisensicherheitsgesetzes bedarf es (für den Nationalratsbeschluss, Anm.) einer Zwei-Drittel-Mehrheit", etwa beim Thema der Bevorratung durch das Bundesheer, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) im Pressefoyer nach dem Ministerrat. "Ich gehe davon aus, dass die SPÖ hier gesprächsbereit ist in dieser Frage", hofft der Ressortchef auf eine Zustimmung der Sozialdemokraten im Parlament. "Wir sind auf jeden Fall gesprächsbereit." Sollte aber die "Totalblockade" der SPÖ bei Zwei-Drittel-Materien aufrecht bleiben, dann wäre es auch möglich, einen "Großteil" des Pakets mit einfacher Mehrheit zu beschließen, so Karner. Neben der Einbindung des Heeres bedarf auch der geplante Eingriff in Landeskompetenzen einer Zwei-Drittel-Mehrheit.
Das Gesetz sieht vor, dass unter dem Innenministerium das neue Lagezentrum eingerichtet wird: Auf mehr als zweitausend Quadratmetern soll in diesem Zentrum ein ständiges Monitoring der Entwicklung in zentralen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit oder Energie betrieben werden. Es soll die gleichzeitige Bewältigung von bis zu drei Krisen ermöglichen. Auch ein modernes Medienzentrum zur transparenten Kommunikation ist vorgesehen.
Daneben soll das Gesetz eine effiziente Koordination zwischen den betroffenen Akteuren sicherstellen (Bundes- und Landesbehörden, Einsatzorganisationen etc.). Ein weiteres Ziel des Vorhabens ist es, mit rechtlichen Klarstellungen die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf Bundesebene zu verbessern. So wird erstmals eine einheitliche Definition des Krisenfalls und der damit verbundenen Gremien und Prozesse definiert. Es wird zudem ein Regierungsberater samt Beratungsgremium zur strategischen Beratung der Bundesregierung im Bundeskanzleramt eingerichtet.
"Im Krisenfall kann die Regierung im Einvernehmen mit dem Nationalrat eine sogenannte Bundeskrise ausrufen", sagte Karner im Pressefoyer. Auch betonte er, dass neben den zuständigen Ministerien auch Einsatzorganisationen, Länder, Gemeinden und Städte in die Abläufe eingebunden werden.
In den Stellungnahmen zum Gesetz hatte es noch zahlreiche Kritik gehagelt. Die Bundesländer sahen sich nicht ausreichend eingebunden. SPÖ und FPÖ erklärten wiederholt, dass sie dem Gesetz nicht zustimmen werden.