Beispielsweise fuhr ein Kfz-Lenker statt den erlaubten 30 km/h 83 km/h, ein anderer bei erlaubten 50 km/h 120 km/h. Ein weiterer Lenker überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 65 km/h. Bei erlaubten 80 km/h wurde ein Lenker mit 132 km/h gemessen. Insgesamt sechs Personen wurde der Führerschein vor Ort abgenommen.
