Im Zusammenhang mit dem Tod einer Patientin muss sich ein Wiener Spitalsarzt wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.
Ein entsprechender Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wien wurde beim Bezirksgericht Wien-Innere-Stadt eingebracht, bestätigte Gerichtssprecher Markus Riedl am Donnerstag Informationen der APA. Konkreten Prozesstermin gebe es noch keinen, sagte Riedl auf APA-Anfrage: "Die Verhandlung wird nicht vor Mitte September stattfinden."
Eine psychisch kranke Frau hatte sich Ende Oktober 2021 von zwei jungen Polizisten in ein Wiener Spital bringen lassen - die Beamten gingen davon aus, dass bei ihr Hinweise auf eine Selbstgefährdung vorlagen. Die Frau wurde nach dem Unterbringungsgesetz stationär aufgenommen. In der Klinik nahm sich die Frau dann das Leben.
Dem damals diensthabenden Oberarzt wird von
der Staatsanwaltschaft nun angelastet, "fahrlässig den Tod (...)
herbeigeführt zu haben", wie es im Strafantrag heißt, der der APA
vorliegt. Der Facharzt für Psychiatrie habe trotz Einschätzung einer
Selbstgefährdung der Frau eine lege-artis-Behandlung unterlassen. Aus
Sicht der Anklagebehörde war die erforderliche engmaschige Überwachung
der Frau sowie ihre Unterbringung in einem videoüberwachten Zimmer
fahrlässigerweise unterblieben. Vorgeworfen wird dem Arzt auch, von
einer "Erhöhung der Medikation" Abstand genommen zu haben.
Die
Staatsanwaltschaft stützt sich auf ein Gutachten eines renommierten
psychiatrischen Sachverständigen, das im Vorfeld eingeholt wurde und das
den Angeklagten belastet. Die Anklagebehörde hat die Beiziehung des
Sachverständigen zur Hauptverhandlung beantragt. Für den Arzt, der im
Ermittlungsverfahren jegliche Schuld von sich gewiesen haben soll und
der an der betroffenen Klinik nach wie vor Dienst versieht, gilt die
Unschuldsvermutung. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu zwölf
Monate Haft.
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