Um eine angeblich blockierte Rettung bei einem Einsatz durch einen Klimaprotest der "Letzten Generation" gibt es am Donnerstag weiter Debatten.
Am Mittwoch soll laut Polizei ein Rettungsfahrzeug auf dem Weg zu einem Reanimationseinsatz in Niederösterreich durch die Klimaproteste blockiert worden sein. Der Patient starb trotz der Bemühungen von Einsatzkräften eines Notarzthubschraubers. Die Klimaschützer weisen diesbezügliche Vorwürfe nun strikt zurück.
"Letzte Generation" weißt Vorwürfe nach Todesfall bei Klimaprotest zurück
Die Wiener Berufsrettung hatte am Mittwoch Angaben der Wiener Polizei bestätigt, wonach bei einer Protestaktion am Verteilerkreis in Favoriten ein Rettungsfahrzeug am Weg zu einem Reanimationseinsatz in Schwechat blockiert worden sei, der Patient verstarb. Am Abend hatte die "Letzte Generation" einen "Fehler" eingestanden, am Donnerstag hingegen bezeichneten die Aktivisten die Vorwürfe als "haltlos": Der gestrige Protest hätte sich "primär auf den von Süden kommenden Verkehr" ausgewirkt, während der Rettungswagen in die Gegenrichtung unterwegs gewesen sei. Eine Abbiegespur sei von Anfang an freigelassen worden, sodass Fahrzeuge den Kreisverkehr verlassen konnten. "Der Verstorbene - unser Mitgefühl gilt den Angehörigen - wurde vor Ort bereits von Einsatzkräften eines Notarzthubschraubers versorgt und noch vor Protestbeginn für tot erklärt", beteuerten die Aktivisten.
Eine Fahrspur wurde laut "Letzter Generation" bei Klimaprotest freigehalten
Dass man sich geweigert habe, einem Einsatzfahrzeug Platz zu machen, "das ist nicht richtig. Wie bei jedem unserer Proteste war auf einer Fahrspur niemand festgeklebt, um diese im Ernstfall sofort aufmachen zu können. Es gab kein Anzeichen eines Notfalls. Es hat nie eine Aufforderung der Polizei, von Passanten oder Passantinnen und/oder Autofahrern oder Autofahrerinnen gegeben, einen Rettungswagen durchzulassen". Zudem habe in Kamerateam von oe24 hat den Protest von Anfang bis Ende begleitet, "und auf den Aufnahmen ist von Anfang bis Ende weder von einer solchen Aufforderung noch von einem im Stau feststeckenden Rettungswagen etwas zu sehen oder zu hören", wies die "Letzte Generation" sämtliche Vorwürfe zurück.
Laut Wiener Polizei wurde Rettungswagen bei Klimaprotest vermutlich nicht wahrgenommen
Laut Landespolizeidirektion Wien war der Wagen der
Berufsrettung von der Grenzackerstraße in Richtung Altes Landgut
unterwegs gewesen und wurde durch den Stau in etwa 250 Meter Entfernung
gegenüber von jener Stelle gestoppt, an der sich Aktivistinnen und
Aktivisten festgeklebt hatten. "Rund 250 Meter Sichtweite", sagte
Polizeisprecherin Irina Steirer - es sei durchaus nachvollziehbar, dass
die Gruppe von ihrer Position das nicht bemerkt habe. "Einsatzkräfte vor
Ort berichteten, dass an dem sehr weitläufigen Ort davon auszugehen
sei, dass der Krankenwagen nicht wahrgenommen wurde."
Die Polizistinnen und Polizisten seien jedenfalls nicht auf die "Letzte Generation" zugegangen, um sie aktiv über den Rettungseinsatz zu informieren: Die festgeklebten Personen hätten gar nicht schnell genug entfernt werden können, und es sei "nicht zielführend, Fahrzeuge am mittleren Fahrstreifen zwischen den Klebern" durchzulotsen, sagte Steirer. Auf der mittleren Spur wäre laut den Demonstranten niemand festgeklebt gewesen. Die "Intervention" erfolgte vielmehr viel weiter hinten, mitten im dichten Stau: "Kollegen und Kolleginnen haben Zentimeter für Zentimeter Fahrzeuge eingeordnet und zur Seite eingewiesen, damit die Rettung einen schmalen Weg frei hatte", schilderte die Sprecherin der APA. So schob sich das Einsatzfahrzeug offensichtlich mühsam bis zum Verteilerkreis vor, um dort nicht über die Fahrspuren im Kreisverkehr selbst, sondern über die Mitte der Verkehrsanlage darüber und dann abzufahren. Die Länge der Verzögerung konnte Steirer zunächst nicht beurteilen.
Anzeigen gegen Mitglieder der "Letzten Generation"
Vier Mitglieder der "Letzten Generation" wurden angezeigt. Die Ermittlungen durch die Außenstelle Süd des Landeskriminalamts laufen unter Paragraf 89 StGB "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit": "Wer vorsätzlich, grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3) oder fahrlässig unter den in § 81 Abs. 2 umschriebenen Umständen, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen", heißt es dort.