Die Stadt Wien nimmt 3,6 Millionen Euro mehr im nächsten Jahr in die Hand, um zusätzliche Schulplätze für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen zu finanzieren.
Möglichst vielen solchen Schülern in Wien mit Sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) will Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS) ein 11. und 12. Schuljahr ermöglichen, wie er am Mittwoch vor Journalisten betonte - derzeit gibt es darauf keinen Rechtsanspruch.
Eltern müssen deshalb Anträge stellen - über 300 seien für das nächste Schuljahr bisher eingelangt. Keiner der bis dato gestellten Anträge für das nächste Schuljahr müsse abgelehnt werden, so Wiederkehr. Im letzten Jahr seien 200 von 300 Anträgen auf ein 11. und 12. Schuljahr bewilligt worden, in diesem Jahr wolle man etwa 100 weiteren Jugendlichen mit SPF Plätze zur Verfügung stellen. Dafür notwendig seien mehr pädagogisches Personal, aber etwa auch medizinische und therapeutische Betreuung sowie Raumadaptierungen, so Wiederkehr und der Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer. Lehrpläne für das 11. und 12. Schuljahr gibt es derzeit nicht.
Gehapert
habe es bei der Kommunikation: Lehnt die Schule ein 11. und 12.
Schuljahr ab, so landet der Antrag bei der Bildungsdirektion. Oft hätten
Eltern dann wenig Auskunft über ihre Anträge erhalten. Man kommuniziere
nun aktiv mit ihnen, so Himmer: Die Eltern erhalten eine schriftliche
Bestätigung, dass ihr Antrag eingelangt sei, auch gibt es
Gesprächsangebote zu möglichen Schulplätzen. Himmer sieht allerdings
weiteren Verbesserungsbedarf: Neben einem verbesserten
"Inklusionsgedanken" wünscht sich der Bildungsdirektor, dass SPF-Schüler
auch in berufsbildenden Schulen unterkommen können, um ihnen etwa im
technischen Bereich oder im Tourismus Türen zu öffnen. Derzeit wird das
11. und 12. Schuljahr fast ausschließlich an Pflichtschulen absolviert.
Vom
Bund fordert Wiederkehr einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch für
das 11. und 12. Schuljahr, um Eltern aus der "Bittstellerhaltung"
herauszuholen, sieht dabei aber Widerstand aus dem Bildungsministerium
und der ÖVP. Der Verfassungsgerichtshof überprüfe derzeit die aktuelle
Regelung. Auch brauche es eine Personaloffensive und die Erleichterung
des Quereinstiegs.
Fallen müsse die Deckelung bei der Finanzierung, ist doch im Finanzausgleich festgelegt, dass es für maximal 2,7 Prozent der Pflichtschüler, die wegen körperlicher oder psychischer Einschränkung spezielle Unterstützung im Unterricht benötigen, vom Bund zusätzliche Ressourcen gibt. In Wien hatten beispielsweise im Schuljahr 2020/21 aber 5,6 Prozent der Pflichtschüler einen SPF. Gäbe es die Deckelung nicht, so stünden in Wien 270 weitere Planstellen für Pädagoginnen und Pädagogen zur Verfügung. Bei den Schuleinsteigern sieht der Vizebürgermeister indes einen starken Anstieg von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf und schwerer Behinderung, die in Kleinklassen unterrichtet werden - "300 Prozent in den letzten Jahren".