Die mögliche Kahlenberg-Seilbahn in Wien muss noch einige ungeklärte Hürden nehmen, bevor sie umgesetzt werden kann.
Zu den Hürden gehört auch die Frage nach einer verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das 70-Millionen-Euro-Projekt. "Es gibt dazu bereits eine EU-Richtlinie seit 2011, also noch bevor das Projekt vorgestellt worden ist", sagte Fiona List, die Rechtsvertreterin der Projektgegner, zur APA. Geht es nach den Projektwerbern, ist der Flächenverbrauch jedoch zu klein für eine UVP.
Diese Hürden muss dei Seilbahn am Wiener Kahlenberg noch nehmen
List regte zuletzt die Durchführung eines UVP-Feststellungsverfahrens bei der Wiener Umweltanwältin Iris Tichelmann an. Sie argumentiert damit, dass eine entsprechende EU-Richtlinie bereits seit 2011 grundsätzlich UVP-Verfahren für Seilbahnen vorschreibt. Demnach müssten Seilbahnen generell eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor dem Bau durchlaufen. Österreich habe die Richtlinie bisher nur lediglich nicht umgesetzt. "Es gibt deswegen auch ein Vertragsverletzungsverfahren, weil Österreich bisher nur UVPs für Gletscherseilbahnen durchführte", so List. Zwar entspreche das auf Basis der EU-Richtlinie novellierte österreichische UVP-Gesetz auch noch nicht den europäischen Vorgaben, jedoch sei klar herauszulesen, dass eine UVP-Pflicht zu prüfen sei.
Geplante Kahlenberg-Seilbahn
© APA/ZOOMVP/GENIAL TOURISMUS- & PROJEKTENTWICKLUNG GMBH
Länge der Wiener Kahlenberg-Seilbahn soll 5,6 Kilometer betragen
"Neubau von
Seilbahnen zur Personenbeförderung außerhalb von Skigebieten mit einer
schrägen Länge von mindestens drei Kilometern, wenn ein schutzwürdiges
Gebiet der Kategorie A oder B berührt wird", heißt es dazu in der
aktualisierten Fassung des Gesetzes. Laut Auskunft auf der Webseite des
Projekts soll die Länge der Bahn 5,6 Kilometer betragen.
Projektentwickler Hannes Dejaco bestätigte bisher stets, dass die
Schutzzone "Biosphärenpark Kernzone" unterhalb des Leopoldsberg völlig
unberührt bleibe.
Keine UVP-Pflicht für das Projekt Kahlenberg-Seilbahn?
Die Frage nach der UVP-Pflicht des Projekts
verneint er. Er argumentiert damit, dass der Flächenverbrauch der
Stadtseilbahn zu gering für eine UVP sei. "Was die vor kurzem
beschlossene UVP-Novelle betrifft, gibt es zudem eine Übergangsregelung,
aufgrund derer die wesentlichen Gesetzesänderungen in unserem Fall
nicht anwendbar sind", so Dejaco. Es sei bereits ein Verfahren nach dem
Forstgesetz für das Projekt anhängig. Eine UVP sei somit nicht
erforderlich, so der Unternehmer.
Laut Tichelmann liegen keine konkreten Unterlagen zum Projekt vor
Bei Landesumweltanwältin Iris
Tichelmann liegen aktuell noch keine konkreten Unterlagen zum Projekt
vor. "Wir schauen uns das natürlich genau an und prüfen, ob wir eine
Umweltverträglichkeitsprüfung einleiten, sobald wir Unterlagen haben",
sagte Tichelmann. Vergangene Woche fand ein Informationsgespräch für die
Anrainer des Kahlenbergerdorfs statt. Weitere Termine sind im Mai
geplant.