Eine 48-Jährige kam am 11. September 2022 bei einem Autounfall in der Wiener Innenstadt ums Leben. Über ein halbes Jahr später sind die Ermittlungen zu dem Fall immer noch nicht abgeschlossen. Ein Gutachten fehlt.
Als sie vorschriftsmäßig mit ihrem Pkw von der Wipplingerstraße kommend die Ringstraße in der Wiener Innenstadt übersetzen wollte, krachte ihr ein 26-Jähriger mit seinem Mercedes ins Fahrzeug. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien wegen grob fahrlässiger Tötung sind mehr als ein halbes Jahr später noch nicht abgeschlossen - das Gutachten des verkehrstechnischen Sachverständigen ist weiter ausständig.
Wie Judith Ziska, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, auf APA-Anfrage erläuterte, wurde auf Anraten des Gutachters das Steuerungsgerät des Mercedes ausgebaut, um daraus Daten gewinnen zu können, mit denen der Sachverständige die genaue Geschwindigkeit sowie das Fahrverhalten des Unfallverursachers unmittelbar vor dem Crash eruieren möchte. Während die Frau starb, blieb der 26-Jährige unverletzt. Er wurde zunächst festgenommen, das Landesgericht lehnte in weiterer Folge aber die Verhängung der U-Haft ab. Der Mann durfte ausreisen.
Der aus Syrien stammende Mann hielt sich als Tourist in
der Bundeshauptstadt auf. Er lebt seit vielen Jahren in Belgien und ist
dort integriert - seit 2014 betreibt er ein namhaftes Restaurant. Da
zwischen Österreich und dem EU-Staat Belgien ein Rechtshilfeabkommen
besteht, das in der Praxis ausgezeichnet funktioniert, ist aus Sicht der
Justiz der ungehinderte Fortgang der staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen gewährleistet.
Der tödliche Unfall am Wiener Schottenring hatte sich bei schwierigen Straßen- und Sichtverhältnissen ereignet. Zum Unglückszeitpunkt um 19.45 Uhr regnete es stark, die Sonne war eine halbe Stunde zuvor untergegangen. Der 26-Jährige dürfte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h deutlich überschritten haben. Ursprüngliche Verdachtsmomente, der Mann könnte sich mit einem anderen Verkehrsteilnehmer geliefert haben, wurden nach kurzer Zeit widerlegt.