Bisher waren Tattoos an sichtbaren Körperstellen für Polizisten nicht gestattet: Nun wird die entsprechende Richtline gelockert, wie das Innenministerium am Freitag ankündigte.
"Es hat sich in der Gesellschaft, vor allem bei jungen Menschen, viel verändert. Tätowierungen sind heute ein Bestandteil der Lebenskultur, dem wird durch die Liberalisierung der geänderten Vorschrift Rechnung getragen", betonte Ressortchef Gerhard Karner (ÖVP).
eiterhin verboten bleibt jedoch alles, was dem Verbotsgesetz, dem Abzeichengesetz oder dem Symbolegesetz widerspricht. Ebenso verboten sind Symboliken, die nicht mit dem Ethos des Polizeiberufs vereinbar sind, beispielsweise Totenköpfe, Gewaltdarstellungen oder ähnliches. Karner: "Die Prüfung und Begutachtung von Tattoos erfolgt weiterhin in bewährter individueller Form."