Der 52-jährige Mann, der sich am Montag bei einem Prozess am Wiener Straflandesgericht verantworten musste, wurde dabei von den Geschworenen einstimmig vom inkriminierten Vorwurf der Vergewaltigung mit Todesfolge freigesprochen.

Der 52-jährige Mann, der sich am Montag bei einem Prozess am Wiener Straflandesgericht verantworten musste, wurde dabei von den Geschworenen einstimmig vom inkriminierten Vorwurf der Vergewaltigung mit Todesfolge freigesprochen.
Der 13-fach vorbestrafte Mann wurde von den Geschworenen stattdessen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (§ 205 StGB) und des schweren Raubes für schuldig befunden und zu sieben Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde er in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Der Angeklagte war beschuldigt worden, in der Nacht auf den 1. Oktober 2021 einen 43 Jahre alten Mann mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt und letzten Endes getötet zu haben, indem er ihm eine Überdosis Liquid Ecstasy intravenös verabreichte. In diesem Punkt widersprachen die Geschworenen der Anklage. Der Forderung der Staatsanwaltschaft, den Beschuldigten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher unterzubringen, folgten sie.
(APA/Red)
