Weil sie am 15. September 2022 mit einem Küchenmesser und einem Hammer auf einen Mitbewohner losgegangen ist, hatte eine 31-Jährige am Mittwoch am Wiener Landesgericht Erklärungsbedarf.
Sie habe vermutet, der "Geist" des Mannes, "eine Energy" wolle sie vergewaltigen, schilderte sie einem Schöffensenat: "Da habe ich gedacht, bevor er mich vergewaltigt, würde ich mich notwehren." Mehrere gezielte Stichbewegungen gegen den Oberkörper des Mannes habe sie geführt.
Der Mann konnte der Klinge ausweichen und flüchten, die 31-Jährige verfolgte ihn mit Hammer und Messer und hieb damit auf die Wohnungstür ein, die der Flüchtende hinter sich zugeworfen hatte.
"Seit ich 27 bin, leide ich unter psychotischen Anfällen", erklärte die 31-Jährige dem Senat. Ausgelöst wurde ihre psychischen Probleme durch erhöhten Cannabis-Konsum. "Wenn ich zu viel Stress habe, höre ich Stimmen. Die zwingen mich zu Situationen, die ich eigentlich nicht möchte", beschrieb die Frau ihr Krankheitsbild.
Die Staatsanwaltschaft beantragte
die Unterbringung der Frau in einer Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet sie an
akuter Schizophrenie mit paranoid halluzinatorischer Symptomatik und war
im Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig.
Nach ihrer Festnahme hatte
die Frau der Polizei erklärt, sie habe dem Mann "ins Herz stechen
wollen". Der Beamte, der die Einvernahme durchgeführt hatte, bekräftigte
das nun als Zeuge. Der Schöffensenat fällte daraufhin ein
Unzuständigkeitsurteil, da geprüft werden muss, ob die so genannte
Anlasstat als versuchter Mord zu qualifizieren ist. Die Strafsache muss
damit vor einem Geschworenengericht verhandelt werden.