Marina Canaval, eine Klima-Aktivistin der "Letzten Generation", wirft der Wiener Polizei Unverhätnismäßigkeit bei zwei Durchsuchungen im Polizeianhaltezentrum in der Rossauer Lände vor.
Die Klima-Aktivistin habe nach zwei Aktionen eine "demütigende und unverhältnismäßige Durchsuchung" über sich ergehen lassen müssen, so die Aktivistin im Gespräch mit der Austria Presse Agentur. Die Exekutive beruft sich auf die Gesetze. Ein Anwalt übt Kritik.
Die Vorarlbergerin Marina Canaval (26) nahm als Aktivistin der "Letzten Generation" an den Protesten am 10. und 13. Jänner in Wien teil. Daraufhin wurde die 26-Jährige von der Polizei wegen Verkehrsbehinderung festgenommen, wie der Haftbestätigung zu entnehmen ist, die der APA vorliegt. Im Polizeianhaltezentrum in der Rossauer Lände folgte eine Durchsuchung - auch des Intimbereichs. "Man kommt ins Polizeianhaltezentrum und muss sich splitternackt ausziehen", so Canaval. Beim ersten Mal habe die IT-Projektmanagerin noch mitgemacht, beim zweiten Mal verweigerte sie es jedoch, auch ihre Unterwäsche abzulegen. "Ich habe dann gesagt, dann müssen Sie Zwangsgewalt anwenden." Daraufhin habe die Beamtin ihr die Unterwäsche hinuntergezogen und ihren Unterleib sowie das Gesäß inspiziert, sagte Canaval.
Die Aktivistin berichtete von rund zehn ähnlichen Fällen. Die Landespolizeidirektion Wien
berief sich gegenüber der APA auf die Rechtslage. "Personen, die
festgenommen worden sind, werden gemäß Paragraf 40 des
Sicherheitspolizeigesetzes durchsucht, um sicherzustellen, dass diese
während ihrer Anhaltung weder ihre eigene körperliche Sicherheit noch
die anderer gefährden und nicht flüchten", so ein Sprecher. Auch wenn
auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen sei, die festgenommene Person
plane etwa einen Angriff gegen die öffentliche Sicherheit oder hätte
einen gefährlichen Gegenstand wie eine Waffe versteckt, könne durchsucht
werden, hieß es weiter. "Die Durchsuchung wird auf die Kleidung und auf
eine Besichtigung des Körpers beschränkt, es sei denn, es wäre auf
Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen, der Betroffene habe einen
Gegenstand in seinem Körper versteckt. In solchen Fällen wird ein Arzt
mit der Durchsuchung betraut", sagte der Sprecher.
"Noch nie wurde
ein gefährlicher Gegenstand in der Unterwäsche von Aktivisten und
Aktivistinnen gefunden", sagte Canaval. Sie spricht von
"Unverhältnismäßigkeit". Für die Wiener
Polizei ist das Vorgehen dagegen Usus, wie die Exekutive auf Twitter
schrieb. Gäbe es keine Hinweise auf versteckte Waffen oder gefährliche
Gegenstände, sei eine solche Durchsuchung des Intimbereiches jedoch
unzulässig, so der Wiener
Rechtsanwalt Clemens Lahner. "Aber wenn eine Person nur eine
Sitzblockade macht oder bei einer Klimaklebeaktion teilnimmt, gibt es
keinen Grund, davon auszugehen, dass gefährliche Gegenstände vorhanden
sein könnten." Gewalttaten gegen die Polizei oder andere Menschen habe
es jedenfalls bisher noch keine gegeben, bestätigten die Beamten auf
Anfrage.
Die Grünen wollen dem Fall nun nachgehen, wie sie auf Twitter bekanntgaben.