In der Nacht auf Donnerstag wurden die Urteile im Wiener Terrorprozess verkündet. Die vier Angeklagten fassten zwei Mal lebenslange, ein Mal 20 und ein Mal 19 Jahre Haft aus, zwei Beschuldigte wurden vom Vorwurf der Beteiligung am Mord freigesprochen.
Im Prozess gegen sechs mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Wien, der beim Terror-Anschlag in Wien vom 2. November 2020 vier Passanten getötet hatte, ehe er von der Polizei erschossen wurde, sind in der Nacht auf Donnerstag am Wiener Landesgericht drastische Freiheitsstrafen verhängt worden, darunter zwei Mal lebenslange Haft. Vier Angeklagte wurden im Kern der wider sie erhobenen Vorwürfe anklagekonform schuldig erkannt.
Lange Haftstrafen für vier mutmaßliche Helfer des Wien-Attentäters
Das
Schwurgericht verhängte über die vier Angeklagten, die laut
erstinstanzlicher Entscheidung den Attentäter unterstützt hatten, wegen
terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord zwei
Mal die Höchststrafe, ein Mal 20 und ein Mal 19 Jahre Haft. Zwei
Angeklagte wurden zwar vom Vorwurf der Beteiligung am Mord
freigesprochen. Sie fassten jedoch wegen Mitgliedschaft in der
radikal-islamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) und
Verbreitung von IS-Propagandamaterial jeweils zwei Jahre Haft, davon
acht Monate unbedingt aus. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die
acht Geschworenen folgten beim Dritt-, Viert-, Fünft- und
Sechstangeklagten im Kern der Anklage der Staatsanwältin, wobei die
Männer mit Ausnahme des Fünftangeklagten dem IS zugerechnet und auch
wegen Verbreitens von entsprechendem Propagandamaterial schuldig erkannt
wurden. Was die zentralen vorwürfe betrifft, wurde der Drittangeklagte
für schuldig befunden, den Attentäter von Mai 2020 bis zum Tag des
Anschlags im Wissen um dessen Absichten unterstützt, das Anschlagsziel
mitausgesucht und Fluchtvorbereitungen getroffen zu haben, indem er
gefälschte Papiere besorgte. Er bekam dafür 20 Jahre Haft.
Beim Viertangeklagten wurde angenommen, dass dieser den Attentäter ab Juli 2020 bis zum Tag des Anschlags zur Tatausführung bestärkt sowie die Tatwaffen samt Munition und weitere Utensilien in der Wohnung des Attentäters vorbereitet hatte. Für ihn setzte es eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Terrorprozess in Wien: Lebenslange Haft für zwei Angeklagte
Beim Fünftangeklagten gelangten die Geschworenen
mit 5:3 Stimmen zur Ansicht, dass dieser dem Attentäter im Juni und im
September 2020 die beim Anschlag verwendeten Schusswaffen - ein
Sturmgewehr und eine Pistole - und die passende Munition vermittelt und
übergeben hatte. Für die Laienrichter war damit - wenn auch nicht im
Rahmen einer terroristischen Vereinigung - der Tatbestand der
Beteiligung am Mord erfüllt. Er wurde ebenfalls zu lebenslanger Haft
verurteilt.
Ähnlich sahen es die Geschworenen beim Sechstangeklagten, bei dem dem Wahrspruch zufolge davon ausgegangen wurde, dass er die Abwicklung des Waffen- und Munitionskaufs mitorganisiert und dem Attentäter den Kontakt zum Fünftangeklagten vermittelt hatte, indem er ihm dessen Telefonnummer übergab. Beim Sechstangeklagten wurde angenommen, dass dieser an einer terroristischen Vereinigung beteiligt war. Er kassierte dafür 19 Jahre Haft - da er noch als junger Erwachsener zu betrachten war, war bei ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgeschlossen.
Je zwei Jahre teilbedingte Haft für zwei weitere Männer
Erschwerend auf das
Strafausmaß wirkten sich beim Dritt-, Viert-, und Sechstangeklagten die
"verwerflichen Beweggründe des IS" aus, begründete der Richter die
Entscheidung. Bei allen dreien - wie auch beim Fünftangeklagten -
erschwerend waren auch das Zusammenkommen mehrerer Verbrechen und
Vergehen. Im Falle des Sechstangeklagten waren auch seine beiden
einschlägigen Vorstrafen für die Höhe der Strafe verantwortlich.
Mildernd wirkte sich bei allen ein teilweises Geständnis zu Chats mit
propagandistischen Inhalten aus.
Beim Erstangeklagten fehlte den
Geschworenen der Beweis, dass dieser - wie von der Anklage inkriminiert -
den Attentäter psychisch und bei der Planung und Vorbereitung des
Anschlags unterstützt und am 21. Juli 2020 im Wissen um dessen
mörderische Pläne in die Slowakei chauffiert hatte, wo dieser Munition
für das beim Attentat verwendete AK-47-Sturmgewehr kaufen wollte. Wegen
Mitgliedschaft beim IS und Verbreitung von Propagandamaterial erhielt er
24 Monate, davon acht Monate unbedingt.
Beim Zweitangeklagten wurde entgegen der Anklage nicht angenommen, dass dieser dem Attentäter am Tag des Anschlags bei Tatvorbereitungen und bei der Auswahl des Anschlagsziels behilflich war und ihn im Entschluss zur Tatbegehung bestärkt hatte. Als IS-Propagandist fasste er ebenfalls 24 Monate aus, wovon wiederum acht Monate unbedingt ausgesprochen wurden. Der Mann, der kurz nach dem Anschlag festgenommen worden und seit über zwei Jahren in U-Haft gesessen war, wurde nach der Verhandlung enthaftet. Der Erstangeklagte hatte sich schon länger auf freiem Fuß befunden.
Verteidiger kündigte Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden an
Auch
bei den beiden Angeklagten, die von den zentralen Punkten der Anklage
freigesprochen wurden, wirkte sich das Zusammenkommen mehrerer Vergehen
erschwerend aus. Mildernd war hingegen deren "ordentlicher
Lebenswechsel" sowie ein teilweises Geständnis und der Umstand, dass
beim Erstangeklagten die Vergehen weit in der Vergangenheit - nämlich im
Jahr 2015 - lagen. Beim Zweitangeklagten war überdies das im
Tatzeitpunkt noch nicht vollendete 21. Lebensjahr strafmildernd.
Die Verteidiger des Viert-, Fünft-, und Sechstangeklagten kündigten nach der Urteilsverkündigung an, Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen einzubringen. Der Drittangeklagte nahm von seinem Recht auf eine dreitägige Bedenkzeit Gebrauch. Erst- und Zweitangeklagter verzichteten auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab zu sämtlichen Urteilen vorerst keine Erklärung ab.
Opfer-Anwalt mit Urteilen im Wiener Terrorprozess zufrieden
Zufrieden mit dem Verfahrensausgang zeigte sich in einer ersten Reaktion der Wiener
Rechtsanwalt Mathias Burger, der die Angehörigen eines beim Anschlag
erschossenen 21-Jährigen vertritt. Burger wohnte der Verhandlung bis zum
Schluss im Namen der Hinterbliebenen als Privatbeteiligten-Vertreter
bei. "Die Geschworenen haben ihre Aufgabe sehr gut bewältigt", bemerkte
der Opfer-Anwalt im Gespräch mit der APA. Die Eltern hätten auf die
Urteile "mit großer Erleichterung" reagiert. Mit den getroffenen
richterlichen Entscheidungen hätten sie "die Gewissheit" vermittelt
bekommen, dass die Justiz "einen gewissen Ausgleich" zu dem ihnen
zugefügten Leid schafft.