Der Prozess gegen sechs mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Wien geht am Wiener Landesgericht für Strafsachen in die Zielgerade.
Nachdem in der Vorwoche das Beweisverfahren abgeschlossen wurde, hielt am Dienstag zunächst die Staatsanwältin in Wien ihren Schlussvortrag. Sie hält alle sechs Angeklagten für schuldig, den Attentäter in irgendeiner Form unterstützt zu haben. "Auf derart hinterhältige Angriffe auf unsere Werte und die Demokratie steht zurecht die Höchststrafe".
14 intensive Verhandlungstage in Wien
Nach "14 intensiven und anstrengenden Verhandlungstagen", wie sie es nannte, fasste die Staatsanwältin in Wien die Beweise zusammen, die aus ihrer Sicht zu Verurteilungen aller sechs Angeklagten führen sollen. Eingangs sprach sie den Geschworenen ihren Dank für ihr "beherztes und interessiertes Auftreten" aus. Tatsächlich fielen die Geschworenen im Laufe des Verfahrens immer wieder mit peniblen Fragen an die Angeklagten, aber auch die Zeugen auf.
Die Staatsanwältin erinnerte die Laienrichter aber auch daran, dass es bei diesem Prozess in Wien nicht um die Verfehlungen des Verfassungsschutzes im Vorfeld des Anschlags oder bereits verurteilte Familienmitglieder einzelner Angeklagter gehe. Die Geschworenen hätten lediglich die 28 Hauptfragen zu beantworten, die Ihnen gestellt werden. "Klar ist, dass jeder einzelne der hier sitzenden Angeklagten den Attentäter in irgendeiner Form unterstützt hat", betonte die Staatsanwältin.
Prozess um Wiener Terroranschlag geht in die Zielgerade
Der Sechstangeklagte etwa
dadurch, dass er die Waffenbeschaffung mitorganisiert und zum Teil
abgewickelt habe, indem er den Kontakt zum Fünftangeklagten hergestellt
habe. Letzterer wiederum habe sich durch die Vermittlung und schließlich
Übergabe der beim Anschlag
verwendeten Waffe an den Attentäter schuldig gemacht. Beide Angeklagten
hätten zugegeben, an der Waffenbesorgung beteiligt gewesen zu sein, von
den Anschlagsplänen wollen sie aber nichts gewusst haben. "Eine AK-47
hat nur einen Anwendungsbereich, und das ist das Töten von Menschen",
richtete sich die Staatsanwältin an die Geschworenen.
Dass der Sechstangeklagte nichts von den Plänen gewusst habe, widerspricht laut Staatsanwaltschaft
"jeder Logik". Der langjährige Freund des späteren Attentäters wurde
bereits in der Vergangenheit rechtskräftig verurteilt, habe aber auch
nach seiner Verurteilung noch radikalislamistische Nasheeds verbreitet.
Dass er dem Attentäter "so etwas niemals zugetraut" hätte, glaubte ihm
die Staatsanwältin nicht. Auch deshalb, weil der Angeklagte gegenüber
seinem Vater von der Angst sprach, dass sein Freund einen Anschlag verüben könnte.
Beschaffung des Sturmgewehres: Fünftangeklagter in Wien ist geständig
Geständig zeigte sich der Fünftangeklagte in Wien, was die Beschaffung des Sturmgewehres für den Wiener Terroranschlag betrifft. Ihm wird jedoch auch vorgeworfen, die Waffe am Tag vor dem Anschlag in der Wohnung des Attentäters aufmunitioniert zu haben. Dafür spreche seine DNA auf der Munition und die Telefondaten, die beweisen, dass er sich zumindest im Umkreis der Wohnung aufgehalten hatte, betonte die Staatsanwältin. "Aber selbst wenn sie dieses Treffen mit dem Attentäter verneinen und zu dem Schluss kommen, dass er selbst nicht radikalisiert ist, hat er durch die Beschaffung noch immer zu vier Morden beigetragen", richtete sich die Staatsanwältin erneut an die Geschworenen.
Terror-Prozess in Wien: Erstangeklagter nicht geständig
Als einziger der sechs Angeklagten nicht in U-Haft sitzt der Erstangeklagte - jener Mann, der den Attentäter von Wien im Sommer 2020 nach Bratislava chauffierte, wo letzterer versuchte, an Munition für eine AK-47 zu kommen. Immer wieder habe er während den Ermittlungen und der Hauptverhandlung seine Aussage geändert, kritisierte die Staatsanwältin seine Glaubwürdigkeit. "Einmal war er ein Freund, dann wieder nur ein flüchtiger Bekannter des Attentäters". Seine Aussagen zu jenem Tag im slowakischen Waffengeschäft, wonach er nicht im Geschäft gewesen sei, während der Attentäter sich nach Munition erkundigte, wurden laut Staatsanwältin durch die Mitarbeiter eben jenes Geschäfts widerlegt. Er sei dabei gewesen, und habe "genauso enttäuscht reagiert wie der Attentäter, als sie keine Munition bekamen".
Aber auch sein Verhalten im Anschluss an den Wiener Terroranschlag befand die Staatsanwältin für konspirativ. Unmittelbar nach der Tat habe er den Drittangeklagten vor einer etwaigen Razzia gewarnt und sein Handy auf Werkseinstellungen zurückgesetzt. Außerdem zeige die Auswertung seiner Datenträger "ein klares Bild seiner Gesinnung".
Geschworene berieten über Schuld des Viertangeklagten im Wiener Terrorprozess
Nur "eins und eins zusammenzählen" müssten die Geschworenen, wenn sie sich über die Schuld des 28-jährigen Viertangeklagten im Wiener Terrorprozess beraten. Dieser hatte in den Wochen vor dem Anschlag beim Attentäter gewohnt, DNA-Spuren fand man auf den Waffen, der Munition und - so die Staatsanwältin - "nahezu allen Gegenständen", die der Attentäter beim Anschlag in einer Tasche mit sich führte. "Sekundärübertragung" war immer wieder das Argument seiner Verteidigung. Man habe aber auch "Schmauchanhaftungen, wie beim oberflächlichen Putzen einer Waffe" auf einem Putzfetzen gefunden. Chatprotokolle mit seiner Frau, in denen er sie um Übersetzung mehrerer IS-Publikationen bittet, seien einer von mehreren Beweisen für seine radikal-islamistische Gesinnung. Dass mehrere Mitglieder seiner Familie sich dem IS angeschlossen hatten, müssten die Geschworenen bei ihrer Beurteilung jedoch außen vor lassen, bekräftigte die Staatsanwältin.
Schuld von Zweit- und Drittangeklagten lassen sich nicht trennen
Nicht voneinander trennen könne man die Schuld des Zweit- und des Drittangeklagten - zwei langjährige Freunde des Attentäters von Wien, denen die psychische Bekräftigung der Anschlagspläne sowie Hilfe bei der Wahl des Anschlagsziels vorgeworfen wird. Dass nach einem Lokal und dessen Adresse gesucht wurde, zeigen Handyauswertungen des Drittangeklagten. Dass die beiden am Tag des Anschlags bei dem Attentäter waren, um diesem wie geschildert ein Buch zurückzubringen, glaubte die Staatsanwältin nicht. Viel eher hätten sie ihm Mut zugesprochen und seien in der Wohnung gewesen, als er ein Bekennervideo aufnahm.
Direkt nachdem der Attentäter am Abend die
Wohnung verlassen hatte und sich am Weg in Richtung Schwedenplatz
gemacht hatte, habe er eine Bekennerbotschaft gesendet, die vom
Drittangeklagten positiv kommentiert wurde. "Eine Botschaft, die jeder
Anhänger des IS versteht, egal ob er Arabisch spricht oder nicht".
Staatsanwaltschaft verlangt Höchststrafe im Wiener Terror-Prozess
Vor
knapp vier Jahren wurden der Drittangeklagte und der spätere Attentäter
verurteilt, weil sie versucht hatten, sich auf den Weg nach Syrien zu
machen und dort dem IS anzuschließen. Staatsanwältin im damaligen
Prozess war dieselbe wie auch in diesem. "Damals haben uns die beiden
versichert, dass sie keine Anhänger des IS sind. Heute wissen wir, dass
ihre Beteuerungen falsch waren", erinnerte sie sich. Und abschließend:
"Ich glaube den sechs Angeklagten kein Wort".
Im Falle der Höchststrafe droht vier der sechs Angeklagten in Wien eine lebenslange Haft. Den anderen beiden drohen maximal 20 Jahre, da sie zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt waren.
Die Schlussworte der Angeklagten sind erst für den morgigen Mittwoch vorgesehen, daran anschließend ziehen sich die Geschworenen zu ihren Beratungen zurück. Die Urteile könnten dann am Mittwochnachmittag fallen.