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Balkonkraftwerke im Wiener Gemeindebau: Das muss beachtet werden

23-01-2023, 11:12

Unter bestimmten Vorraussetzungen in Wiener Gemeindebauten sogenannte Balkonkraftwerke erlaubt. Allerdings ist für eine Installation eine Bewilligung von Wiener Wohnen notwendig.

Unter Balkonkraftwerken versteht man kleine Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von maximal 800 Watt.

Balkonkraftwerke: Bewilligung durch Wiener Wohnen nötig

Auch in Wiener Gemeindebauten ist die Installation erlaubt, allerdings benötigt man hier eine Bewilligung von Wiener Wohnen. Geprüft wird dabei etwa, ob die Paneele in das Gesamterscheinungsbild passen und ob Nachbarinnen und Nachbarn dadurch beeinträchtigt werden, teilte das Büro der Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál am Montag mit.

Diese Vorraussetzungen müssen für Mini-PV-Anlagen erfüllt werden

Welche Vorgaben genau zu beachten sind, hänge davon ab, ob das Mini-Kraftwerk an einem Mehrparteienhaus oder einem Siedlungshaus installiert, bzw. ob die Anlage auf dem Balkon, der Terrasse, der Loggia oder auf dem Dach angebracht werden soll. Nicht genehmigt werden etwa Anlangen direkt an der Fassade, auf dem Dach von Mehrparteienhäusern oder an Balkonen mit gemauerter Brüstung. Auch für die Montage gibt es Vorgaben: So muss die Anlage durch Fachleute installiert werden und Paneele müssen so positioniert werden, dass die Kraftwerke in das Erscheinungsbild der Gemeindebauten passen.

Photovoltaik-Anlagen in Wiener Gemeindebauten

"Es freut mich, dass Wiener Wohnen nun für viele Gemeindebau-Mieterinnen und Mieter eine Möglichkeit schafft, eine Photovoltaik-Anlage für die eigenen vier Wänden zu betreiben", sagte Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál laut Aussendung.

Die Wiener Grünen zeigten sich erfreut über die neue Möglichkeit für Balkonkraftwerke, forderten gleichzeitig aber einen Ausbau bei größeren PV- und Solarthermieanlagen im Gemeindebau.

(APA/Red)

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