Ein Missbrauchsopfer eines Sportlehrers, der bis zu seinem Suizid im Mai 2019 an einer Wiener Mittelschule über 40 Buben missbraucht haben dürfte, verlangt nun Schadenersatz.
In einem an die Finanzprokuratur gerichteten Schreiben verlangt der ehemalige Schüler in Wien eine zumindest finanzielle Wiedergutmachung für die erlittenen seelisch-psychischen Schäden und eine daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit als Profi-Sportler.
Der traumatische Übergriff hatte die Träume des Burschen von einer Karriere als Fußball-Profi zerstört. Er hatte die betreffende Mittelschule in Wien vor allem deshalb besucht, weil diese damals einen Kooperationsvertrag mit FK Austria Wien hatte. Der Bursch galt als hochtalentiert - er hatte bereits einen Jungprofi-Vertrag bei einem heimischen Erstliga-Verein in der Tasche. Dort trainierte er gemeinsam mit prominenten Kickern und träumte von einem Engagement im Ausland. "Aber ich habe meine Fußballer-Karriere aufgrund der psychischen Belastung nach dem Missbrauch beenden müssen", wie der junge Mann im vergangenen Oktober im Gespräch mit der APA schilderte.
Bis zum heutigen Tag ist ihm nur eingeschränkt die
Ausübung eines Berufs möglich. Er benötigt Medikamente und steht in
andauernder psychiatrischer Behandlung. Für das ihm Widerfahrene macht
er nun - das Schreiben an die Finanzprokuratur liegt der APA vor -
50.000 Euro Schmerzengeld und 740.000 Euro an Verdienstentgang für die
ihm genommene Karriere im Profisport-Bereich geltend.
Der junge
Mann war seinerzeit während einer so genannten Lesenacht im Turnsaal der
Mittelschule von seinem Sportlehrer - einem Serien-Täter - missbraucht
worden. Der Übergriff führte zu einer Traumatisierung, der Betroffene
konnte erst viele Jahre später - nach dem Selbstmord des Täters - über
den Missbrauch sprechen. Er brachte diesen auch zur Anzeige. Im Lauf der
Zeit entwickelten sich bei dem jungen Mann mehrere fachärztlich
festgestellte ausgeprägte psychische Leiden.
Seine Rechtsvertreterin Herta Bauer gibt in ihrem Schreiben an die Finanzprokuratur zu bedenken, dass der Missbrauch in der Schule in Wien stattfand und die Schulleitung sowie die Bildungsdirektion aufgrund anderer, zeitlich zurückliegender Missbrauchshandlungen des Lehrers diesen längst aus dem Verkehr hätten ziehen müssen. Die Institutionen hätten "von der realen und unmittelbaren Gefahr" für die Schüler wissen müssen, es aber verabsäumt, dagegen geeignete Maßnahmen zu setzen. Nach Bauers Ansicht sind die Kriterien erfüllt, die eine Haftung nach dem Amtshaftungsgesetz begründen.