Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Wien der Maßnahmen- und Richtlinienbeschwerde eines "Lobau-Bleibt"-Aktivisten stattgegeben. Dem Erkenntnis zufolge war ihm im Polizeianhaltezentrum die Rippe geborchen worden.
Dem Erkenntnis zufolge war dem Klima-Aktivisten am 19. Februar 2022 im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Rossauer Lände eine Rippe gebrochen wurde. Das polizeiliche Vorgehen gegen den 49-Jährigen, der nach einer Räumung des Protestcamps in der Lobau in Wien-Donaustadt zwecks Identitätsfeststellung ins PAZ gebracht worden war, war demnach mehrfach rechtswidrig.
Verwaltungsgericht bestätigte Polizeigewalt gegen Klima-Aktivist
"Dass die Gewaltanwendung unverhältnismäßig war, wird man schwer bestreiten können", hatte Verwaltungsrichter Wolfgang Helm bereits nach der Einvernahme des Klima-Aktivisten und der anschließenden Befragung von zwei Polizisten bemerkt. Wie er dann wenig später in seiner ausführlichen Urteilsbegründung darlegte, agierte die Polizei "mit unverhältnismäßiger Körperkraft" gegen den 49-Jährigen, um von diesem ein Lichtbild anfertigen zu können. Gegen gesetzliche Bestimmungen wurde seitens der Polizei weiters verstoßen, indem dieser mit einer gebrochenen Rippe "ohne ausreichende ärztliche oder medizinische Behandlung zu lange angehalten wurde", wie der Richter formulierte.
Wiener Landespolizeidirektion muss Aktivisten 2.397 Euro zahlen
Die Wiener Landespolizeidirektion muss dem
Aktivisten binnen 14 Tagen 2.397 Euro an Aufwandersatz für Schriftsätze
und sonstige Kosten leisten. Gegen dieses Erkenntnis ist kein
ordentliches Rechtsmittel zulässig.
"Das Verwaltungsgericht hat den Fall genau untersucht, eine
unabhängige Entscheidung getroffen und die Amtshandlung für rechtswidrig
erkannt. Das ist sehr erfreulich. Viel besser wäre es aber, wenn es
endlich eine unabhängige Stelle gäbe, die solche Vorfälle mit
polizeilichen Ermittlungsbefugnissen untersuchen kann und nicht erst auf
Antrag und auf das finanzielle Risiko der Betroffenen hin aktiv wird",
bemerkte Clemens Lahner, der Rechtsvertreter des Klima-Aktivisten,
unmittelbar nach der Verhandlung gegenüber Medienvertretern. Und weiter:
"Das Gesetz gilt auch für die Polizei."
49-Jähriger war bei Räumung des Protestcamps gegen die Stadtstraße
Die Klimakrise bedrohe "die Grundlagen des menschlichen Lebens auf diesem Planeten", meinte der Wiener
Anwalt: "Ich bin sehr froh, dass engagierte Menschen darauf aufmerksam
machen, und ich werde immer dafür streiten, dass ihre Rechte geachtet
werden, wenn es zu Festnahmen oder Räumungen kommt."
Der 49-Jährige war nach der Räumung des Protestcamps gegen die Stadtstraße mit drei weitere Aktivistinnen und Aktivisten - zwei Frauen und ein Mann - zum Zweck der Identitätsfeststellung festgenommen und ins PAZ gebracht worden. Dort "igelte" er sich zunächst auf einer Sitzbank ein, weil er sich nicht fotografieren lassen wollte. Drei bis vier Beamte zogen ihn dann auf den Fußboden, wo er weiter bestrebt war, sein Gesicht mit seinen Unterarmen und Händen zu bedecken.
"LobauBleibt"-Bewegung zeigte sich erfreut über Verfahrens-Ausgang
Erfreut über den Ausgang des Verfahrens zeigte sich auch die "LobauBleibt"-Bewegung. In einer Presseaussendung wurden "stärkere Maßnahmen gegen Polizeigewalt" sowie "ein Ende der Attacken auf die Klimabewegung vonseiten der Politik" eingefordert. Auch die Aktivistinnen und Aktivisten verlangten die Einrichtung einer schon lange von der Regierung versprochenen unabhängigen Beschwerdestelle für vermutete oder erwiesene Polizeiübergriffe.
Polizist sei Klima-Aktivist mit einem Knie "ins Kreuz gesprungen"
Ein Polizist sei ihm daraufhin mit einem Knie "ins Kreuz gesprungen", bestätigte der "LobauBleibt"-Aktivist im Verwaltungsgericht.
Das habe eine Fraktur der elften Rippe und eine Thoraxprellung zur
Folge gehabt - was seitens der Polizei bestritten wurde. Dort vermutete
man unter Bezugnahme auf einen polizeilichen Amtsarzt, im Spital, in dem
der Rippenbruch festgestellt wurde, sei womöglich gar keine frische
Verletzung dokumentiert worden.
Alter Rippenbruch mit neuem Bruch von Unfallchirurg verwechselt
"Das kommt mir reichlich seltsam
vor, dass ein Unfallchirurg, sein Vorgesetzter, eine Röntgenologin und
ein Gerichtsgutachter einen alten Rippenbruch nicht von einem frischen
unterscheiden können", hielt dazu Richter Helm fest. Der Aktivist
berichtete daraufhin, er habe sich bei einem fünf Jahre zurückliegenden
Fahrradsturz zwei mit dem Brustbein verbundene Rippen gebrochen. Die
jüngste, verfahrensgegenständliche Fraktur habe allerdings die elfte
Rippe hinten betroffen.
Verletzung sei nicht vor der Festnahme durch Räumung passiert
Der 49-jährige Mann schloss dezidiert aus,
dass er sich vor seiner Festnahme bei der Räumung des Protestcamps
gegen die Stadtstraße verletzt hatte bzw. ihm dort Verletzungen
beigebracht wurden. Er sei damals an eine Konstruktion angekettet
gewesen, diese Polizisten - es handelte sich um Spezialkräfte der Wega -
hätten ihn "höchst professionell" von dieser gelöst. Er sei dabei auch
"höchst respektvoll behandelt" worden, betonte der Aktivist.
"Fotos und Fingerabdruck kann verweigert werden"
Auf die Frage, weshalb er sich im PAZ nicht fotografieren habe lassen wollen, erwiderte der 49-Jährige zunächst: "Jegliche erkennungsdienstliche Maßnahme wie Fotos und Fingerabdruck kann verweigert werden." Das sei damals Grundsatzhaltung unter den Aktivistinnen und Aktivisten gewesen: "Es war bei uns Usus. Das haben damals alle Aktivisten gemacht." Mittlerweile verhalte er sich anders und sei zumindest bereit, seinen Namen zu nennen, verriet der Mann.
Aktivist musste sich notgedrungen fotografieren lassen
Der
ins PAZ verbrachte Aktivist hatte nach dem Kniestoß schmerzbedingt
seinen passiven Widerstand aufgegeben und sich notgedrungen doch noch
fotografieren lassen. Danach wurde er in eine Zelle gebracht, wo er die
Nacht verbringen musste. Aufgrund seiner Schmerzen rief er seinen
Angaben zufolge mehrmals nach einem Arzt und verlangte später auch
Schmerzmittel. Er sei dann in der Zelle auch von einem Mediziner
untersucht worden. Dieser habe auch die Stelle, an der die Rippe
gebrochen war, ertastet, aber sinngemäß festgestellt, das sei "nicht
lebensbedrohlich" und ihm Haftfähigkeit bescheinigt, schilderte der
49-Jährige im Verwaltungsgericht.
Klima-Aktivist wurde erst 24 Stunden nach Festnahme entlassen
Der
Aktivist wurde erst am 20. Februar um 13.15 Uhr - und damit fast 24
Stunden nach seiner Festnahme - aus dem PAZ entlassen. Er ging
unverzüglich in ein Spital, wo Röntgenbilder angefertigt und die
beschwerdegegenständlichen Verletzungen festgestellt wurden.
Medizinisches Gutachten untermauere die Darstellung
Der
Rechtsvertreter des 49-Jährigen, der Wiener Anwalt Clemens Lahner,
stützte sich in seiner Maßnahmenbeschwerde auf die im Spital
aufgenommene Krankengeschichte sowie ein gerichtsmedizinisches
Gutachten, das seiner Ansicht nach die Darstellung seines Mandanten in
zeitlicher Hinsicht und zum Geschehnisablauf untermauerte. Darüber
hinaus bemängelte Lahner in einer Richtlinienbeschwerde, dass die
Gewaltanwendung seitens der Polizei überhaupt nicht dokumentiert worden
war. Auch damit hatte der Anwalt Erfolg, die fehlende Dokumentation
wurde vom Verwaltungsgericht ebenfalls als rechtswidrig eingestuft.
Strafrechtlich blieb der Rippenbruch ohne Folgen
Strafrechtlich
blieb der Rippenbruch allerdings ohne Folgen. Die Staatsanwaltschaft
Wien hatte gegen drei Polizisten, die im PAZ mit dem 49-Jährigen zu tun
hatten und die als mögliche Verursacher der Fraktur in Frage kamen,
wegen Körperverletzung ermittelt. Dieses Strafverfahren wurde
eingestellt - laut Lahner war nicht erweislich, welcher der Beamten den
Kniestoß ausgeführt hatte. "Naturgemäß hat keiner (der Beamten, Anm.)
zugegeben, dass er es war. Und keiner hat etwas gesehen", kommentierte
Verwaltungsrichter Helm coram publico die für den betroffenen Klima-Aktivisten ungünstige Beweislage.