In einem "Sonderbericht" übt die Volksanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien vom 2. November 2020 Kritik am Innenministerium.
Konkret werden lückenhafte Ermittlungen, Fehleinschätzungen und Rechtsirrtümer bemängelt. "Es ging bei dem Bericht aber nie darum, einzelne Personen an den Pranger zu stellen", sagte Volksanwalt Walter Rosenkranz (FPÖ) bei der Präsentation des Berichts am Mittwoch.
Kritik an Innenministerium durch Volksanwaltschaft zu Terror in Wien
Drei Beamte der Volksanwaltschaft haben sich laut Rosenkranz mehrere Monate mit den Ereignissen rund um den Terroranschlag beschäftigt. Die Ergebnisse wurden in Form eines - von allen drei Volksanwälten und -Anwältinnen unterzeichneten - Berichts an die Abgeordneten übermittelt und ist online einsehbar.
Das ist der "Hauptkritikpunkt" von Volksanwalt Rosenkranz
"Hauptkritikpunkt" des Berichts ist laut
Rosenkranz, dass die Beamten des damaligen Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BVT) sowie des Landesamts für Verfassungsschutz (LVT)
Wien die
Staatsanwaltschaft nicht darüber informiert hätten, dass der spätere
Attentäter im Sommer 2020 versucht habe, in der Slowakei an Munition für
eine AK-47 zu kommen. Der unterlassene Hinweis an die
Staatsanwaltschaft sei ein "folgenschwerer Verwaltungsmissstand".
Verhalten des Ministeriums rudn um Prüfung wird kritisiert
Auch
das Verhalten des Ministeriums rund um die Prüfung der
Volksanwaltschaft wird kritisiert. Aktenlieferungen oder die
Beantwortung von Fragen der Prüfer seien mehrfach verweigert worden.
Laut Volksanwaltschaft handelte es sich dabei um einen "Rechtsirrtum"
des Innenministeriums. An die Akten sei man nur über das
Justizministerium gelangt, das sich kooperativ gezeigt habe.
Innenministerium verwies auf eingestellte Ermittlungen
Im
Innenministerium verwies man vergangene Woche auf APA-Anfrage auf
seitens der Staatsanwaltschaft bereits eingestellte Ermittlungen gegen
Beamte des LVT. Grundlage dieser Ermittlungen waren Anzeigen wegen des
Verdachts des Amtsmissbrauchs. Nachdem das Ermittlungsverfahren von der
WKStA eingestellt wurde, habe die LPD Wien
den Sachverhalt geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass "weder
dienstrechtliche noch disziplinäre Maßnahmen gegen die betroffenen
Bediensteten zu ergreifen waren."
Rosenkranz vermisse bei der Aufarbeitung "das nötige Feuer"
Rosenkranz vermisse bei der Aufarbeitung des Anschlags aufseiten der Beamten "das nötige Feuer". Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) empfiehlt er die "lückenlose disziplinarrechtliche Aufklärung" der Versäumnisse im Verfassungsschutz. Im Hinblick auf die Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft sieht der Bericht eine "Rechtsunsicherheit", bedingt durch die Trennung der neuen Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) in die Bereiche Nachrichtendienst und Staatsschutz. Die Frage, ob auch nachrichtendienstlich gewonnene Informationen an die Justiz zu melden seien, sei im "Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz" nicht klar geregelt, hier brauche es gesetzliche Klarstellung.
SPÖ sieht sich durch Bericht der Volksanwaltschaft bestätigt
Die SPÖ sah sich durch den Bericht der Volksanwaltschaft "vollinhaltlich" in ihrer Kritik am Vorgehen der Behörden bestätigt. "Es sind im Vorfeld des Anschlages schwere Fehler vom Verfassungsschutz gemacht worden und das Innenministerium hat danach versucht diese Fehler zu vertuschen bzw. die Aufklärung zu behindern", hieß es in einer Aussendung. Innenminister Karner solle "aufhören zu mauern und zu einer lückenlosen Aufklärung der damaligen Vorkommnisse inklusive der Fehler, die gemacht wurden, beitragen", verlangte Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner.