Am 27. Jänner muss sich ein 52-Jähriger wegen Vergewaltigung mit Todesfolge, Missbrauchs einer wehrlosen Person und schweren Raubes am Wiener Landesgericht verantworten.
Im zentralen Punkt der Anklage wird ihm vorgeworfen, in der Nacht auf den 1. Oktober 2021 in seiner Wohnung in Wien-Penzing einen 43 Jahre alten Mann mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt und getötet zu haben, indem er ihm eine Überdosis Liquid Ecstasy intravenös in den linken Arm verabreichte.
Tödliches Sex-Date in Wien-Penzing: Prozess findet am 27. Jänner statt
Obwohl der 43-Jährige zu viel von dem Wirkstoff GHB (Gammahydroxybuttersäure, Anm.) abbekommen hatte, das Bewusstsein verlor und nicht mehr wieder erlangte, soll sich der Angeklagte weiter an ihm vergangen haben. Er hatte den 43-Jährigen über eine schwule Dating-Plattform kennengelernt und sich mit ihm zu einem Sex-Date verabredet. Dessen Leiche wurde erst mehr als drei Wochen später entdeckt. Nachdem Nachbarn des Angeklagten Verwesungsgeruch wahrgenommen und die Polizei alarmiert hatten, die die Wohnung des 52-Jährigen zunächst aber nicht durchsuchte, ging dieser selbst auf eine Polizeiinspektion und gab an, in seiner Wohnung befinde sich ein Toter.
52-Jähriger behauptet und der 43-Jährige hätten "Slamming" betrieben
Der
Angeklagte hat bisher bestritten, ein strafbares Verhalten gesetzt zu
haben. Nach seiner Festnahme erklärte er, er und der 43-Jährige hätten
"Slamming" betrieben, also zwecks zusätzlichem Lustgewinn intravenös
psychoaktive Substanzen konsumiert. Er habe versucht, beim 43-Jährigen
mit dessen Einvernehmen "eine Vene zu finden". Die Staatsanwaltschaft
nimmt dem Mann diese Behauptung unter Verweis auf gutachterliche
Feststellungen nicht ab.
Es wurden in dieser Sache umfangreiche gerichtsmedizinische und
toxikologische Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse mit der
Verantwortung des Angeklagten nicht in Einklang zu bringen sein sollen.
Die Anklagebehörde glaubt daher, dem Mann in diesem Fall das zur Anklage
gebrachte Tötungsdelikt nachweisen zu können.
Unterbringung des Angeklagten in eine Anstalt beantragt
Zusätzlich hat die
Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für
geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt (§ 21 Absatz 2 StGB). Einem
psychiatrischen Gutachten zufolge ist er zwar zurechnungsfähig, weist
aber eine hochgradig gestörte Persönlichkeitsstörung auf, die ihn
äußerst gefährlich macht. Ohne die im Maßnahmenvollzug vorgesehenen
haftbegleitenden therapeutischen Behandlungen wären nach Ansicht der
Staatsanwaltschaft zukünftig wieder Straftaten mit schweren Folgen zu
befürchten.
Zweiter Toter wurde in der Wohnung des 52-Jährigen entdeckt
Anders sieht das im Zusammenhang mit einem zweiten
Toten aus, der schon ein halbes Jahr davor - am 14. Mai 2021 - ebenfalls
in der Wohnung des 52-Jährigen entdeckt worden war. Auch mit diesem
Mann hatte sich der Angeklagte ein Sex-Treffen ausgemacht. Die Leiche
wies - wie der ums Leben gekommene 43-Jährige - eine Einstichstelle am
linken Ellenbogen auf, bei einer toxikologischen Untersuchung war man
ebenso auf Spuren von GHB gestoßen, und zwar in einer Menge, dass von
einer Vergiftung auszugehen war. Kausal für das Ableben dieses Mannes
war eine dadurch bewirkte Sauerstoffunterversorgung.
Parallelen zwischen den beiden Todesfällen in Wien-Penzing
Obwohl
Parallelen zwischen den beiden Todesfällen unübersehbar sind, hat die
Staatsanwaltschaft den zeitlich gesehen ersten Fall nicht als
Tötungsdelikt zur Anklage gebracht. Mit der für ein Strafverfahren
nötigen Sicherheit hätten sich die Angaben des 52-Jährigen zum Geschehen
im Mai nicht widerlegen lassen, hieß es dazu seitens der
Staatsanwaltschaft. Dieser behauptet, sein Sex-Partner sei bereits mit
Liquid Ecstasy im Körper bei ihm erschienen, weil man sich zuvor auf
"Chem-Sex" geeinigt gehabt hätte. Die genauen Umstände, die zum Ableben
dieses Mannes führen, und der genaue Todeszeitpunkt ließen sich nicht
mehr klären, weshalb dieser Todesfall nicht Gegenstand der gerichtlichen
Hauptverhandlung sein wird.
Liquid Ecstasy spielte bei Raub-Faktum eine Rolle
Dafür umfasst die Anklage ein
Raub-Faktum, bei dem wiederum Liquid Ecstasy eine Rolle gespielt haben
soll. Am 5. Juni 2021 hatte sich ein dritter Mann mit dem 52-Jährigen
zum Sex getroffen. Dieser fand den 52-Jährigen allerdings nicht
sonderlich sympathisch, als er bei ihm erschien, und lehnte daher laut
Anklageschrift einen intimen Kontakt ab.
Der 52-Jährige überredete ihn zu einem Abschiedsgetränk, bei dem er ihm
die psychotrope Substanz ins Getränk gemischt und ihn betäubt haben
soll. Nachdem er den Mann außer Gefecht gesetzt hatte, soll der
Angeklagte jenem Bargeld und Wertsachen in Höhe von insgesamt 18.000
Euro abgenommen haben. Das Opfer erwachte erst Stunden später aus dem
Dämmerzustand.
Prozess: Angeklagter weist bereits 13 Vorstrafen auf
Der Angeklagte weist bereits 13 Vorstrafen auf. Ein
Indiz für seine laut psychiatrischem Gutachten abartige
Persönlichkeitsstruktur könnte eine mehr als 30 Jahre zurückliegende
Verurteilung sein. In jungen Jahren war der Mann wegen Tierquälerei
verurteilt worden, nachdem er 13 Katzen und einige Zebrafinken
massakriert hatte. Die Schwurverhandlung ist auf zwei Tage anberaumt,
wie Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral auf APA-Anfrage mitteilte.
Das Urteil könnte bei planmäßigem Verlauf am 31. Jänner gesprochen werden. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem Mann zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.