Ein 53-Jähriger wurde von einem Schwurgericht einstimmig wegen einem versuchten Femizid in Wien-Penzing schuldig gesprochen und zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Während sich Regierungsvertreter am Dienstag in Wien zu einem Gewaltschutzgipfel einfanden und in einer Pressekonferenz Maßnahmen für von männlicher Gewalt betroffene Frauen präsentierten, ist wenige hundert Meter entfernt im Landesgericht für Strafsachen ein versuchter Frauenmord verhandelt worden.
Angeklagter kam in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
Zudem
wurde der bisher Unbescholtene in eine Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher eingewiesen. Gerichtspsychiater Peter Hofmann hatte ihm
zwar Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigt. Infolge
jahrelangen Alkohol- und Benzodiazepin-Missbrauchs entwickelte der Mann
aber eine Persönlichkeitsstörung, die ihn laut Hofmann gefährlich macht
und befürchten lässt, dass er ohne die im Maßnahmenvollzug
gewährleisteten haftbegleitenden therapeutischen Maßnahmen zukünftig
wieder Straftaten mit schweren Folgen setzen wird, so dass sich der
Sachverständige für eine Unterbringung in einer Sonderstrafanstalt
aussprach. Dem kam das Gericht (Vorsitz: Wolfgang Etl) nach. Nach der
Urteilsverkündung erbat der 53-Jährige Bedenkzeit, die Staatsanwältin
gab vorerst keine Erklärung ab.
Betretungsverbot in Wien war unzureichend
Der Fall machte deutlich, dass ein
Betretungs- und Annäherungsverbot auch nach der jüngsten gesetzlichen
Verschärfung mitunter unzureichenden Schutz für von häuslicher bzw.
männlicher Gewalt betroffene Frauen bietet. Seit 1. Jänner 2022 gilt mit
Ausspruch eines Betretungs- und Annäherungsverbotes auch ein
vorläufiges Waffenverbot für den Gefährder. Das zuständige
Bezirksgericht kann außerdem das Verlassen der Wohnung, in der die
Betroffene gemeldet ist, mittels einer einstweiligen Verfügung anordnen.
All das hatte eine 60-Jährige Frau erwirkt, die sich nach 23 Jahren von
ihrem um sieben Jahre jüngeren Lebensgefährten getrennt hatte, nachdem
er ihr gegenüber immer gewalttätiger geworden war.
Frau bekam keinen tatsächlichen Schutz durch gesetzliche Mittel
Tatsächlichen Schutz boten ihr die gesetzlichen Mittel nicht. Der Mann tauchte immer wieder vor ihrer Wohnung in Wien-Penzing
auf und passte sie schließlich am 4. Juli 2022 in einem Durchgang zu
ihrem Wohnhaus ab. Als sie des Weges kam, ging er laut Anklage umgehend
auf sie los, packte sie, hielt ihr den Mund zu und versetzte ihr mit
einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 12,5 Zentimeter einen
wuchtigen Stich in die Brust. Dann lief er davon.
Die Frau konnte
sich noch in ein nahe gelegenes Lokal schleppen und um Hilfe bitten
("Mein Mann hat mich gestochen!"), ehe sie zusammenbrach. "Es ist nur
einem glücklichen Umstand zu verdanken, dass sie nicht in Form eines
Verbrechens gestorben ist", führte dazu die Staatsanwältin am
Landesgericht aus. Der Stich bewirkte Luft- und Bluteintritte in die
Brusthöhle, den Herzbeutel und das Herz. Ohne rasche notfallmedizinische
Versorgung wäre die Frau dem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge
gestorben. Sie musste tagelang in künstlichem Tiefschlaf auf der
Intensivstation eines Spitals versorgt werden, ehe ihr Überleben
gesichert war.
15 Jahre Haft wegen versuchtem Femizid in Wien-Penzing
"Sie hat zu einem gewissen Grad befürchtet, dass es
dazu kommen wird", hielt die Staatsanwältin fest. Die Beziehung der
Frau sei "die längste Zeit eine normale" gewesen. Während der
Corona-Pandemie habe der Mann dann aber immer mehr zu trinken begonnen,
sei eifersüchtiger und aggressiver geworden. Er habe eines Tages den
Kopf der Frau gegen eine Tür geschlagen, ihr ein anderes Mal kochend
heißes Wasser über den Unterarm geleert. Am 28. Dezember 2021 packte er
sie mit einem Messer in der Hand an der Hüfte, sah ihr in die Augen und
meinte: "Heute ist Schluss!" Zwölf Tage danach erstattete die
verängstigte Frau Anzeige, nachdem er ihr zwischenzeitlich eine
brennbare Flüssigkeit über den Kopf geschüttet und versucht hatte, ihre
Haare mit einem Feuerzeug anzuzünden. Außerdem fragte er bei dieser
Gelegenheit die Frau, wo sie begraben werden wolle.
Während sich
der 53-Jährige ungeachtet des gegen ihn erlassenen Betretungs- und
Annäherungsverbotes weiter vor der Wohnung seiner Ex-Freundin
herumtrieb, stellte die Staatsanwaltschaft das gegen ihn gerichtete
Strafverfahren zu den angezeigten Gewalttätigkeiten ein - "im Zweifel",
wie die Staatsanwältin nun dartat.
Angeklagter und Verteidiger stellten Meserstich nicht in Abrede
Der Angeklagte und sein
Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger stellten den Messerstich nicht in
Abrede, was insofern auch wenig Sinn gemacht hätte, da unweit des
Tatorts die Tatwaffe mit dem Blut der Frau und der DNA des Mannes am
Messergriff sichergestellt worden war. Außerdem war sein Handy zur
Tatzeit im Sendebereich der Wohnung der 60-Jährigen eingeloggt. Die
beiden versicherten allerdings den Geschworenen, der Mann habe seine
langjährige Partnerin nicht töten wollen. "Er hat sie noch immer
geliebt", sagte Arbacher-Stöger. "Ich bin kein Mörder. Ich bin kein
Mörder gewesen. Ich liebe meine Frau", meinte der Angeklagte. Es sei
möglich, "dass ich das getan (gemeint: zugestochen, Anm.) habe. Aber ich
kann mich nicht daran erinnern". Er habe an jenem Tag "viel Alkohol"
getrunken: "Drei Tage fehlen mir, ich kann mich nicht erinnern. Ich war
allein zu Hause. Ich habe eine Krebserkrankung. Ich hatte Probleme."
Aus Sicht des Mannes war die Beziehung im übrigen nicht vorbei, wie er am Ende seiner Einvernahme erklärte: "Sie wurde nicht beendet, weil wir uns im Juni in einem Lokal getroffen und etwas getrunken haben." Briefe, die er aus dem Gefängnis an die 60-Jährige schicken wollte - in einem Schreiben entschuldigte er sich für die inkriminierte Tathandlung -, wurden von der Frau allerdings nicht angenommen.