Die Untersuchungskommission wurde von der Bildungsdirektion Wien eingesetzt. Für das Gremium ist "die Existenz von 40 Opfern belegt", wie es in dem 30-seitigen Bericht heißt.

Die Untersuchungskommission wurde von der Bildungsdirektion Wien eingesetzt. Für das Gremium ist "die Existenz von 40 Opfern belegt", wie es in dem 30-seitigen Bericht heißt.
25 Betroffene sind demnach bekannt, 15 weitere sind auf Foto- und Videomaterial zu sehen, das bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des Lehrers sichergestellt wurde. Diese 15 Betroffenen konnten bisher nicht identifiziert werden, bestätigte Bildungsdirektor Heinrich Himmer am Montagnachmittag vor Journalisten.
Neu im Untersuchungsbericht ist, dass der Sportlehrer auch an einer unmittelbar an die Mittelschule angrenzenden Volksschule unterrichtet hatte: "Die Kommission empfiehlt der Schulaufsicht der benachbarten Volksschule, weitere Befragungen an der Volksschule durchzuführen, weil die Kommission die Tätigkeit des Täters am Standort nicht final klären konnte." Wie Bildungsdirektor Himmer dazu ausführte, sei der Pädagoge "als zweiter Lehrer und nie allein" an der Volksschule tätig gewesen. Hinweise auf sexuelle Übergriffe oder Missbrauchshandlungen in der Volksschule sind der Bildungsdirektion derzeit nicht bekannt.
"Wir werden das aber nicht auf sich beruhen lassen", versicherte Himmer. Die Bildungsdirektion wird daher nun auch Briefe an ehemalige Schüler der Volksschule verschicken, um auf diesem Weg von allfälligen Missbrauchshandlungen zu erfahren und Hilfe anzubieten. Der vorläufige Endbericht sei "eine schonungslose Aufarbeitung, soweit es der Kommission möglich war", sagte Himmer. Die Kommission sei keine Ermittlungsbehörde und habe keine Akteneinsicht in die staatsanwaltschaftlichen Erhebungen zu diesem Fall. Neben dem früheren und dem aktuellen Direktor der Mittelschule wurden zwölf Lehrkräfte, vier ehemalige Schülerinnen und Schüler, drei externe Personen und vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungsdirektion durch die Kommission befragt.
Auf Basis dieser Angaben und der daraus gewonnen Erkenntnisse brachte die Bildungsdirektion insgesamt sieben Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft ein. Diese richteten sich gegen zwei mögliche Mittäter des Pädagogen, aber auch gegen den früheren und nunmehrigen Schulleiter, weil aus Sicht der Bildungsdirektion dem Verdacht in Richtung sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren (§ 208 StGB) bzw. Begünstigung (§ 299 StGB) nachgegangen werden sollte. Sämtlichen sieben Anzeigen sei seitens der Staatsanwaltschaft bis Ende voriger Woche nicht nachgegangen worden. Die Anklagebehörde habe mangels Vorliegen eines konkreten Anfangsverdachts keine Ermittlungen eingeleitet, bestätigte Himmer.
"Es sind in Summe zu viele Fehler passiert", bemerkte der Bildungsdirektor. Der Informationsaustausch zu Übergriffen müsste zwischen den einzelnen Behörden "klarer und auf einer gesetzlichen Grundlage" verlaufen. Im konkreten Fall gebe es "viele, die nicht intensiv miteinander geredet haben". Für die Kommunikation brauche es "ein genaues gesetzliches Regelwerk", stellte Himmer fest. Es müsse einfach gelingen, ein System zu installieren, um Missbrauchstäter im Bildungsbereich bei ersten Anzeichen "rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen".
Der APA liegt eine fundierte Zeugenaussage vor, derzufolge der übergriffige Sportlehrer in den Schuljahren 2011/2012 bis 2014/2015 - möglicherweise im Rahmen eines Kooperationsprojekts - an der Volksschule Turnen unterrichtet hatte. Und ein Bekannter des Lehrers - bis 2016 selbst Vertragslehrer an einer anderen Mittelschule in Wien-Brigittenau, wo er in Missbrauchsverdacht geriet und in weiterer Folge aus dem Schuldienst ausschied - heuerte bereits 2017 als Trainer an der Volksschule an, wo er an Freitagnachmittagen eine Basketball-Gruppe "alleine betreute", wie im Bericht der Untersuchungskommission vermerkt wird.
Von Übergriffen in der Volksschule wurde auch der Untersuchungskommission nichts bekannt: "Der Kommission liegen dazu keine weiteren Informationen vor." Allerdings war es 2018 in einem Basketball-Verein nach mehreren Beschwerden über den Bekannten und Ex-Lehrer, der dort Burschen betreute und deren körperliche Nähe - etwa beim bzw. nach dem Duschen - suchte, dazu gekommen, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft (KJA) mit diesem Mann befasst wurde. Unter Einbeziehung der Kinder- und Jugendanwaltschaft wurde im Dezember 2018 mit dem Trainer eine Vereinbarung getroffen, die ihn unter anderem verpflichtete, seine "Hilfsdienste" beim Umziehen in der Garderobe einzustellen, sich Burschen körperlich nicht mehr zu nähern, Kinder unter 14 Jahren nicht mehr zu trainieren und den Kontakt zu Jugendlichen überhaupt nur mehr vereinsöffentlich zu gestalten. Im Gegenzug wurde vorerst von einer Anzeige abgesehen - mit Wissen und Zustimmung der Kinder- und Jugendanwaltschaft.
Der Basketball-Trainer hielt sich aber nicht daran. Er ging weder - wie vereinbart - zur Männerberatung, noch hörte er auf, Unmündige, d.h. unter 14 Jahre alte Kinder zu trainieren. Die Opfer-Anwältin Herta Bauer, die mehrere von sexuellem Missbrauch betroffene Ex-Schüler vertritt, hält diesen Bekannten des Sportlehrers für einen möglichen Mittäter. Seine Tätigkeit als Trainer hatte er erst 2019 eingestellt - nicht auf Betreiben der Kinder- und Jugendanwaltschaft, sondern weil der Wiener Basketballverband (WBV) die Reißleine zog. Laut WBV-Präsident Thomas Holzgruber wurde der Mann damals für alle Basketball-Aktivitäten gesperrt und dem Sportverein wurde auferlegt, ihn nicht mehr als Trainer zu beschäftigen.
(APA/Red)
