Bei den Verhandlungen über den Einsatz der durch die Inflation entstandenen Mehrkosten 2023 und 2024 gab es eine Einigung. Die Unis müssen diese Mehrkosten vorstrecken.
Demnach müssen die Unis Ausgaben, die über die vom Ministerium zugesagten Mittel hinausgehen, zunächst durch Sparmaßnahmen hereinbringen bzw. aus Rücklagen vorstrecken, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung. In der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode (2025-2027) erhalten sie diese zurück.
Monatelanger Streit um Uni-Mehrkosten
Um die Abdeckung der teuerungsbedingten Mehrkosten für 2023 und 2024 hatte es einen monatelangen Streit gegeben. Die Unis bekommen ihre Mittel nicht über das jährliche Budget des Finanzministers, sondern über jeweils drei Jahre laufende "Leistungsvereinbarungen". Die derzeit geltenden Verträge sind für die Jahre 2022-2024 abgeschlossen - die Höhe der Budgetmittel wurde dabei aber bereits im Oktober 2020 festgelegt, als man noch von einer Inflation um die zwei Prozent ausging.
Inflation: Unis forderten Budgetplus von 500 Mio. Euro
Aufgrund
der stark steigenden Teuerung hatten die Unis im Frühjahr ein
Budgetplus von knapp 500 Mio. Euro bis 2024 gefordert, im Herbst war
dann von einem Mehrbedarf von 1,2 Mrd. Euro die Rede. Aus dem Budget des
Finanzministers erhielten sie jeweils 250 Mio. Euro für 2023 und 2024,
aus Rücklagen des Bildungsministeriums noch einmal 150 Mio. Euro für
2023. Für die Unis war dies zuletzt immer noch nicht ausreichend - unter
anderem wurden Einstellungs- bzw. Ausschreibungsstopps verhängt. Die
Technische Uni (TU) Wien
stellte eine einmonatige Schließung rund um Weihnachten in den Raum.
Als Damoklesschwert wurden vor allem die anstehenden
Gehaltsverhandlungen empfunden.
Einigung zwischen Unis und Bildungsministerium
Die nunmehrige Einigung sieht
vereinfacht gesagt vor, dass die Unis jene Mehrkosten, die über die
zusätzlichen 400 Mio. Euro für 2023 hinausgehen, durch Sparmaßnahmen
bzw. aus ihren Rücklagen aufbringen müssen. Diese Mittel erhalten sie
dann als Sockelbetrag bei der Budgetierung der nächsten
Leistungsvereinbarungsperiode zurück. Dieses Budget für 2025 bis 2027
muss bis Ende 2023 stehen.
Damit sei der laufende Betrieb der
Universitäten für 2023 möglich, hieß es in einer Aussendung von uniko
und Ministerium am Donnerstag. Gleichzeitig könne so "Personalabbau und
der Rückbau zentraler Leistungen zum Nachteil der Studierenden
verhindert" werden. Im zweiten Quartal 2023 setzen sich Unis und
Ministerium erneut zusammen, um die Situation sowie einen möglichen
zusätzlichen Bedarf für 2024 evaluieren.
Bilanzierungsvorgaben werden gelockert
Damit diese Konstruktion
auch funktioniert, werden die Bilanzierungsvorgaben gelockert. Die Unis
müssen über die gesamte Leistungsvereinbarungsperiode hinweg eigentlich
eine schwarze Null aufweisen - das gilt nun nicht mehr, sie dürfen ihre
Budgets also überziehen.
Die Unis hatten zuletzt vor allem Probleme bei den anstehenden Gehaltsverhandlungen geortet: Über ihren Dachverband führen sie diese Gespräche mit der GÖD selbst. Traditionell orientiert man sich dabei zwar am Abschluss der Beamten - gleichzeitig hätten die Unis ohne Sicherheit über die Finanzierbarkeit aber schwer abschließen können.