Die Polizei evakuierte am Sonntag gegen 18:15 Uhr 31 Personen aus einem Wohnhaus in der Alliogasse in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus. Wegen Pyrotechnik waren mehrere Fensterscheiben des Hauses zerborsten.
Am Sonntag zerbarsten mehrere Fensterscheiben eines Wohnhauses in der Alliogasse in Wein-Rudolfsheim-Fünfhaus. Mehrere Polizeistreifen, die Berufsfeuerwehr Wien sowie die Sonder-Einsatzgruppe der Berufsrettung Wien wurden zum Einsatzort entsandt. Aufgrund der unklaren Sachlage wurde der Bereich rund um den Einsatzort großräumig abgesperrt und durch die Berufsfeuerwehr Wien das Wohnhaus evakuiert. Insgesamt wurden 31 Personen vorübergehend aus den Wohnungen geholt und in Sicherheit gebracht.
Einige Personen wurden von den Einsatzkräften der Berufsrettung Wien versorgt, verletzt wurde durch den Vorfall niemand. Seitens der Polizei wurde ein sprengstoffkundiges Organ und ein Diensthundeführer mit Sprengstoffspürhund zum Einsatz hinzugezogen, welche die Umgebung durchsuchten. Am Gehsteig und auf Motorhauben geparkter Fahrzeuge wurden Rückstände von pyrotechnischen Gegenständen aufgefunden. Aufgrund dessen und der gewonnenen Erkenntnisse durch Zeugen musste davon ausgegangen werden, dass die Explosion, welche vermutlich durch Pyrotechnik entstand, außerhalb des Wohngebäudes stattgefunden haben muss.
Durch die dadurch entstandene Druckwelle wurden mehrere Alarmanlagen von abgestellten Fahrzeugen ausgelöst und 14 Fenster der Wohnhausanlage beschädigt. Das Landeskriminalamt Wien, Ermittlungsgruppe Brand, hat die Ermittlungen übernommen. Die Straßensperren konnten um ca. 20:15 Uhr aufgehoben werden.
Die Wiener Polizei warnt ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener Böller sowie unsachgemäßer Verwendung von Feuerwerk. Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen sind auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen. Besonders die verbotene und leichtsinnige Handhabung von meist aus dem Ausland besorgte Pyrotechnik ohne erforderlicher Qualitäts- und Zulassungskriterien bergen großes Gefahrenpotential. Bei Verstößen gegen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, auch Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro.