Im Fall des Missbrauchs an Schülern durch einen Sportlehrer an einer Wiener Mittelschule soll nun das "Versanden" einer Anzeige aufgeklärt werden.
Im Missbrauchsfall um einen Sportlehrer, der bis zu seinem Suizid im Mai 2019 an einer Wiener Mittelschule etliche Buben im Alter von neun bis 14 Jahren missbraucht haben dürfte, hat die Opfer-Vertreterin Herta Bauer nun bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs eingebracht. Das berichtete der "Standard" am Mittwoch in seiner Online-Ausgabe. Dabei geht es um eine erste Anzeige, die bereits 2013 gegen den Pädagogen eingebracht worden war.
Sie war seinerzeit aus nach wie vor nicht geklärten Umständen "versandet". Erstattet hatte sie ein ehemaliger Teilnehmer eines Sommer-Feriencamps am Wolfgangsee, wo der Wiener Lehrer mit Unterbrechungen zwischen 1990 bis 2010 während der Sommermonate außerschulisch als Ferien-Betreuer tätig war. Der Pädagoge habe sich während einer Massage an ihm vergangen, schilderte der zu diesem Zeitpunkt bereits erwachsene Betroffene einer Polizeidienstelle in Niederösterreich.
Obwohl der Lehrer in weiterer Folge als
Beschuldigter vernommen wurde, wurde dieser Fall nie gerichtsanhängig.
Der niederösterreichischen Landespolizeidirektion zufolge wurde die
Anzeige aufgrund des mutmaßlichen Tatorts am Wolfgangsee in ein anderes
Bundesland - Salzburg oder Oberösterreich - weitergeschickt. Aufgrund
des Selbstmords des Lehrers könne man aus datenschutzrechtlichen Gründen
nicht mehr auf den Akt zugreifen, hatte ein Polizeisprecher dazu Ende
September im Gespräch mit der APA erläutert. Bei den in Frage kommenden
Staatsanwaltschaften fanden sich ebenso keine Hinweise auf ein
Ermittlungsverfahren, das auf Basis der Anzeige aus dem Jahr 2013 gegen
den Lehrer und Feriencamp-Betreuer geführt worden wäre, wie bei einer
bundesweiten Suchabfrage mit dem Familiennamen des verstorbenen Lehrers.
Das will die Wiener
Rechtsanwältin Herta Bauer, die mittlerweile mehrere Opfer - darunter
auch den Erstanzeiger - des Sportlehrers vertritt, nicht hinnehmen,
zumal es sich bei sexuellem Missbrauch von Unmündigen um ein
Offizialdelikt handle, welches im Moment der Kenntnisnahme durch eine
Strafverfolgungsbehörde Ermittlungsmaßnahmen auslösen müsse. Bauer geht
laut "Standard" von "strafrechtswürdigem Behördenversagen" aus.