Zwei Männer im Alter von 22 und 45 Jahren mussten sich am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen versuchtes Mordes verantworten. Im März hatten sie einen Arbeitskollegen schwer misshandelt und schwer verletzt einfach im Wald liegen lassen.
Zwei Männer sind am Mittwoch am Wiener Landesgericht zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Sie verprügelten einen Arbeitskollegen, zerrten ihn in ein Auto und brachten ihn auf den Wilhelminenberg , wo der 36-Jährige weiter mit Schlägen und Fußtritten traktiert und aufs Schwerste verletzt wurde. Sie fassten wegen versuchten Mordes 18 bzw. 16 Jahre aus. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.
Arbeitskollegen mit Hirnblutung im Wald liegen lassen: Lange Haftstrafe
Die Angeklagten - zwei gebürtige Rumänen im
Alter von 22 und 45 Jahren - hatten ihr Opfer in der Nacht auf den 17.
März 2022 in einem Waldstück mit einer Schädelfraktur und einer
Hirnblutung einfach liegen gelassen. Zuvor hatten sie den
Schwerverletzten bei einer Außentemperatur von vier Grad noch bis auf
die Unterhose ausgezogen. "Er blutete, er war hilflos, er war allein.
Und es war kalt", hielt die Staatsanwältin fest. Indem die sie den
ebenfalls aus Rumänien stammenden malträtierten Mann einfach seinem
Schicksal überließen und sich vom Tatort entfernten, hätten sie
billigend dessen Tod in Kauf genommen.
Schwerverletzte wurde von einem Hundebesitzer im Wald gefunden
Der Schwerverletzte wurde
acht Stunden später von einem Hundebesitzer aufgefunden, der mit seinem
Vierbeiner einen Morgenspaziergang machte. Der Hundebesitzer
verständigte die Rettung und die Polizei. Der 36-Jährige war zu diesem
Zeitpunkt nur mehr "bedingt ansprechbar", wie Gerichtsmediziner
Christian Reiter ausführte. Wäre er noch länger ohne Hilfe im Wald
gelegen, "hätte das ohne Zweifel zum Tod des Mannes führen können",
berichtete der Sachverständige.
Schwere Kopfverletzungen und Trümmerbruch nach Prügel
Neben den schwersten
Kopfverletzungen berichtete Reiter auch von einem Trümmerbruch des
Kiefers und einer - vermutlich trittbedingten - Verlegung der
Augenhöhle. Auf den Kopf des Mann sei vermutlich drei Mal wuchtig
eingetreten worden.
36-Jähriger hätte immer wieder die Frau eines Angeklagten angeflirtet
Die Angeklagten waren zum Tathergang grundsätzlich geständig. "Es tut mir leid, was passiert ist. Ich möchte mich hundert Mal entschuldigen", stellte der ältere der beiden fest. Er sei schuldig. "Ich gebe zu, dass ich die Handlungen gesetzt habe. Aber er hat dauernd meiner Frau schöne Augen gemacht", meinte der jüngere Angeklagte. Der 36-Jährige habe "immer wieder Probleme gemacht. Er hat immer wieder meine Frau angemacht."
Drei Männer arbeiteten in derselben Firma als Bodenleger
Die drei Männer hatten bei
derselben Firma als Bodenleger gearbeitet. Zunächst lebte der 36-Jährige
bei der Familie des 22-Jährigen, musste dann aber dort ausziehen. "Ich
bin davon ausgegangen, dass die vielleicht Sex haben", erklärte der
22-Jährige dem Gericht, er habe ein mögliches untreues Verhalten seiner
Ehefrau befürchtet. Der 36-Jährige kam dann beim zweiten Angeklagten
unter, auch dessen Frau soll er angeblich Avancen gemacht haben.
Handgreiflichkeiten nach Besäufnis auf der Tankstelle
Am
16. März trafen sich die drei Männer nach der Arbeit bei einer
Tankstelle, wo sie gemeinsam Alkohol konsumierten. Es kam zu ersten
Handgreiflichkeiten, die von einer Überwachungskamera dokumentiert
wurden. Einerseits soll der 36-Jährige die zwei Angeklagten beschimpft
haben, andererseits spielte dessen Verhalten den Ehefrauen gegenüber bei
der Streiterei eine wesentliche Rolle.
Angeklagte verpassten 36-Jährigen Schläge und Kopfstöße
Nach ersten Schlägen und Kopfstößen wurde der 36-Jährige von seinen Arbeitskollegen ins vor der Tankstelle geparkte Firmenauto gezerrt. Man begab sich auf einen entlegenen Parkplatz am Stadtrand und schleifte den Mann laut Anklage 250 Meter in einen Wald, wo der stark Alkoholisierte und insofern eingeschränkt zur Gegenwehr Fähige malträtiert wurde. "Er wurde so lange getreten, bis er still war", sagte die Staatsanwältin.
"Er wurde so lange getreten, bis er still war"
Man habe
ihm "eine Lektion" und einen Schrecken einjagen wollen, erklärte der
jüngere Angeklagte dem Gericht. Die Kleider habe man ihm weggenommen,
"damit er nicht nach Hause kommt". Der 36-Jährige sei aber "am Leben
gewesen, als wir weggegangen sind".
36-Jähriger habe an die Nacht keine Erinnerung
Der 36-Jährige gab als Zeuge
an, er habe an die Nacht keine Erinnerung. Er sei im Spital aufgewacht:
"Ich habe auf dem einen Auge nichts gesehen, die Zähne waren
rausgebrochen." Er sei sieben Wochen in Krankenhaus gelegen. Dass er
sich den Frauen seiner früheren Arbeitskollegen angenähert habe, "stimmt
nicht".
Geschworene sprachen Angeklagte des Mordversuchs schuldig
Der Verteidiger des 22-Jährigen, Manfred Arbacher-Stöger,
hatte auf versuchten Totschlag plädiert. Sein Mandant sei äußerst
zornig und aufgebracht gewesen, weil der 36-Jährige "andauernd seine
Frau angemacht hat". Er habe in einer allgemein begreiflichen, heftigen
Gemütsbewegung gehandelt. Die Geschworenen schlossen sich allerdings
einstimmig der Anklage an und sprachen beide Angeklagte des Mordversuchs
schuldig. Der 22-Jährige hatte zusätzlich eine versuchte absichtlich
schwere Körperverletzung zu verantworten - bereits Anfang März hatte er
dem 36-Jährigen einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Aufgrund dessen
fasste er eine höhere Strafe aus als der Zweitangeklagte.