Eingesetzt werden können ohne Symptome (mit permanenter Maskenpflicht) nur in Bereichen ohne Kundenkontakt - also für Telefonauskünfte oder Online-Auftragsbearbeitung. Das gab die Stadt Wien am Freitag bekannt.

Eingesetzt werden können ohne Symptome (mit permanenter Maskenpflicht) nur in Bereichen ohne Kundenkontakt - also für Telefonauskünfte oder Online-Auftragsbearbeitung. Das gab die Stadt Wien am Freitag bekannt.
Die Quarantänepflicht läuft mit Sonntag aus, sie wird durch Verkehrsbeschränkungen ersetzt - konkret eine FFP2-Pflicht für positiv Getestete im näheren Kontakt mit anderen Menschen. Mit Ablauf des 31.07.2022 enden auch alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden behördlich angeordneten Absonderungen.
Die Stadt Wien hat dafür "Kund*innenbereichs-Empfehlungen" veröffentlicht. Sie appelliert "an die Mitverantwortung und Rücksichtnahme eines jeden einzelnen sich selbst und der Gesellschaft gegenüber".
Corona sei hochinfektiös, die Pandemie noch nicht vorbei. Deshalb sollte man weiterhin nur absolut notwendige Amtswege persönlich vor Ort erledigen - und vor Ort im Wartebereich die nötigen Abstände einhalten. Positiv Getestete werden an das "Fairnessprinzip" erinnert: "Bitte halten Sie sich an die vorgeschriebene Maskenpflicht, wenn Sie Covid-positiv getestet sind!"
(APA/Red)
