Im Fall der 13-jährigen Leonie, die am 26. Juni 2021 in Wien nach dem Konsum von acht Ecstasytabletten gestorben ist, wollen die Opferanwälte beim Prozess gegen drei Männer das Morddelikt thematisieren.
Für die Privatbeteiligtenvertreter Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck hätten die drogenerfahrenen Beschuldigten davon ausgehen können, dass dieser Drogencocktail für die 13-Jährige tödlich sei. Die Anwälte hoffen so auf eine Ausweitung der Anklage auf Mord während des Prozesses.
13-Jährige nach Drogenkonsum tot: Anwälte wollen Mord thematisieren
Die Staatsanwaltschaft hat Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen angeklagt. Die Strafandrohung ist zwar genauso hoch wie beim Morddelikt - bis zu lebenslange Haft bei Erwachsenen bzw. bis zu 20 Jahre Haft beim jungen Erwachsenen -, für die Opferanwälte hätte dies aber "symbolischen Charakter". Wenn die Anklagebehörde im Zuge des Beweisverfahrens zur Überzeugung komme, dass der Verdacht des Mordes gegeben ist, habe sie das Recht, einen Antrag auf Ausweitung der Anklage zu stellen.
Anklage gegen drei Männer im Alter von 19 bis 23 Jahre
Die drei Beschuldigten im
Alter von 19 bis 23 Jahren, gegen die nun Anklage erhoben wurde, sollen
zu dem Zeitpunkt, als das Mädchen in die Wohnung mitkam, beschlossen
haben, es unter starken Drogeneinfluss zu setzen und gemeinsam zu
vergewaltigen. Es gebe zwar keinen Standard für Exctasy-Tabletten,
meinte Öhlböck. "Aber man geht davon aus, dass für Frauen eine maximale
Dosierung von 1,3 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht gilt. "Wenn
sich das auch erhärten sollte durch die Gutachter, dann bedeutet das,
dass es mehrfach überdosiert war." Für Öhlböck sei es vorhersehbar
gewesen, dass ein Mädchen im Alter von 13 Jahren daran versterben könne.
"Die müssen wissen, was Drogen mit einem jungen Menschen machen"
"Wie
viel haben die Beschuldigten gewusst, was haben sie für möglich
gehalten und womit haben sie sich abgefunden", so Öhlböck. "Das sind die
Fragen, die sich in der Hauptverhandlung stellen werden." Zwei der
Angeklagten hätten dokumentiert "massive Erfahrungen mit Drogen" gehabt.
"Die müssen wissen, behaupte ich, was Drogen mit einem Menschen, mit
einem jungen Menschen, mit einem 13-jährigen Mädchen machen." Sie hätten
die Drogen zu einem bestimmten Zweck eingesetzt, um den wehrlosen
Zustand des Mädchens herbeizuführen. Für ihn stelle sich die Frage, ob
sie nicht damit rechnen mussten, dass das Mädchen an dieser Intoxikation
durch MDA auch sterben könnte. "Und wenn das der Fall ist, dann ist das
letztlich Mord", sagte Öhlböck. "Für die Angeklagten ist nichts zu
gewinnen", ob sie wegen Vergewaltigung mit Todesfolge oder des Mordes
verurteilt werden, sagte sein Kollegen Höllwarth. Die Strafandrohung sei
die gleiche. Aber es hätte "eine symbolische Wirkung", meinte er.
Verteidiger rechnet mit Prozess im August oder September
Die
Privatbeteiligtenvertreter gehen davon aus, dass der Prozess Ende
August bzw. Mitte September stattfinden wird. Neben der Einvernahme der
Angeklagten, die einen Dolmetscher benötigen, werden elf Zeugen und
sieben Gutachter gehört. Deshalb wollen die Opferanwälte zum Schutz der
Angehörigen - Höllwarth vertritt die Eltern der 13-Jährigen, Öhlböck die
vier Geschwister - einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit
stellen. Wann dieser erfolgen soll, ließen die beiden bei der
Pressekonferenz noch offen. Vor allem gibt es zwei Videos, die die
Beschuldigten während der Tat angefertigt haben sollen, diese werden von
vornherein nicht öffentlich dem Gericht vorgespielt.
Videos die Angeklagten bei der Tat erstellten werden Gericht gezeigt
Die
Angehörigen werden sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen.
Es werden dann Ansprüche im Rahmen zwischen 10.000 bis 50.000 Euro pro
Person gestellt. "Es stellt sich allerdings die Frage, von wem wird das
zu holen sein", so Öhlböck. Auch im Fall einer ermordeten 16-Jährigen in
Wiener Neustadt
vor drei Jahren sei das Schmerzengeld für die Familie in der Höhe von
40.000 Euro praktisch nicht einzuholen, sagte Höllwarth, der auch dort
die Eltern vertrat.
Angehörige könnten nicht als "Bittsteller" in Erscheinung treten
Die Anwälte sehen da auch die Politik in der
Bringschuld, die Angehörigen könnten nicht als "Bittsteller" in
Erscheinung treten. Die Privatbeteiligtenvertreter überlegen auch eine
Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich. Sie werfen der Republik
vor, dass die Asylverfahren der Verdächtigen viel zu lange gedauert
hätten. Die Männer hätten zudem von den Behörden besser überwacht
gehört.
Gewaltsamer Tod der 13-Jährigen im Juni 2021 in Wien-Donaustadt
Nach dem gewaltsamen Tod der 13-Jährigen haben Höllwarth
und Öhlböck auch an Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und den
damaligen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) ein Schreiben gerichtete, um
Vorschläge für die Änderung struktureller Gewalt an Frauen zu
unterbreiten. Vonseiten des Justizministerium gab es gar keine Reaktion,
vonseiten des Innenministeriums gab es zunächst positive Reaktion, aber
es wurde sehr schnell aufgezeigt, "dass im Grunde kein Interesse
besteht für Neuerungen, für Vorschläge, um bestehende Strukturen zu
ändern", sagte Höllwarth.