Die Geschworenen sahen es einstimmig als gegeben an, dass der Mann seine Ex-Frau sowie deren Freundin in Mordabsicht mit einem Nudelwalker und einem Messer attackierte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen sahen es einstimmig als gegeben an, dass der Mann seine Ex-Frau sowie deren Freundin in Mordabsicht mit einem Nudelwalker und einem Messer attackierte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zudem urteilten die Geschworenen, dass der Angeklagte auch einen vermeintlichen Nebenbuhler ermorden wollte. Dieses Vorhaben scheiterte lediglich an der Alkoholisierung des Angeklagten zu diesem Tatzeitpunkt. Der Somalier hatte sich bei dem Prozess weitestgehend geständig gezeigt, gegen das Urteil legte er aber Berufung ein.
(APA/Red)
