Ein junger Iraker wurde am Freitag am Landesgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er am am 1. April 2022 eine 26-jährige Wienerin bei einem Spaziergang am Abend überfallen haben soll.
Der junge Mann wurde wegen geschlechtlicher Nötigung und Raubes verurteilt. Der 24-Jährige wies zum Tatzeitpunkt bereits eine Reihe von Vorstrafen auf. Zwischen März 2018 und Juni 2021 war er insgesamt drei Mal wegen Nötigung, Körperverletzung, Diebstahls und Suchtmittel-Delikten verurteilt worden. Abgeschoben wurde er nicht.
Die 26-Jährige befand sich auf einem Abendspaziergang, als sie in der Nähe eines Studentenheims auf einem Treppelweg am Donaukanal vom Angeklagten angesprochen wurde. Sie gab ihm zu verstehen, dass sie an einer Unterhaltung nicht interessiert war. Daraufhin packte er sie, zog sie laut Anklage zu sich, drückte sie gegen eine Mauer und sagte auf Deutsch: "Entweder Geld oder Sex", wobei er ein Kondom aus der Tasche zog. Sie wehrte ihn ab, worauf er sie zu Boden beförderte, sich auf sie legte und sie zu missbrauchen versuchte.
Der Frau gelang es in
dieser Situation, den 24-Jährigen abzulenken, indem sie Anstalten
machte, ihm Geld geben zu wollen. Er ließ sie kurz los, was sie dazu
nutzte, um um Hilfe zu schreien und Passanten auf sich aufmerksam zu
machen. Da riss ihr der Iraker gewaltsam das Mobiltelefon aus der Hand
und lief davon. Allerdings hatte er am Körper der Frau DNA-Spuren
hinterlassen, und aufgrund seines bereits getrübten Vorlebens konnte er
über die DNA-Datenbank rasch ausgeforscht und festgenommen werden.
"Es
tut ihm sehr leid. Er war in sehr großer Geldnot. Ihm ist klar, dass
das nicht in Ordnung war", stellte nun vor einem Schöffensenat (Vorsitz:
Stefan Huber) zunächst die Verfahrenshelferin des Mannes fest. Dieser
überraschte dann das Gericht, indem er im Anschluss sagte: "Ich habe
versucht, sie zu entführen. Ich habe sie aber nicht vergewaltigt." Die
Gegenwehr der Frau habe ihn überrascht. Er habe dann versucht, sie
zumindest am Hals zu küssen: "Aber sie hat sich gewehrt." Im Zuge dessen
sei sie zu Boden gefallen. Er wisse im Nachhinein nicht, was damals in
ihm vorgegangen sei: "Ich war bewusstlos."
Mit dem Urteil war der 24-Jährige nicht einverstanden. Er meldete dagegen Rechtsmittel an. Die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig.