“Dies ist nunmehr schon die dritte Entscheidung des OLG Wien, die darlegt, dass das Verhalten von Uber und den angeschlossenen Mietwagen rechtswidrig ist”, hieß es am Montag von den Anwälten der Funkzentrale Taxi 40100, die Uber vor Gericht gezerrt hat.
“Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die EV bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben”, so die Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte GmbH. Entscheidungen gibt es dazu noch keine, jedoch habe der OGH vergangene Woche festgestellt, dass diese von österreichischen Gerichten gefällt werden müssten.
(APA/Red)