Zugleich wurde eine offene Bewährungsstrafe – sechs Monate für eine Körperverletzung – widerrufen, so dass der Bursch insgesamt drei Jahre im Gefängnis verbringen muss.
20-Jähriger bereits wegen Vergewaltigung vorbestraft
Wien. Der Angeklagte wies ungeachtet seines fast noch jugendlichen Alters bereits fünf Vorstrafen auf. Mit 16 war er wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von zwei unmündigen Buben zu einer zweijährigen teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach seiner Entlassung bekam der aus tristen Familienverhältnissen stammende Bursch sein Leben nicht mehr in den Griff. Beide Elternteile wollten nichts von ihm wissen, eine Berufsausbildung hat er nie in Erwägung gezogen. In einem Bericht der Jugendgerichtshilfe wurde vermerkt, der junge Mann sei “völlig perspektivlos”.
Versuchte Vergewaltigung der 43-jährigen Ex-Freundin
Im Dezember 2016 kam er mit einer wesentlich älteren Frau zusammen. Ende 2017 machte die 43-Jährige mit ihm Schluss, ließ den Burschen an den Wochenenden aber weiter bei sich wohnen. Er hatte keine eigene Unterkunft und kam nur werktags bei seiner Schwester unter. Ende April wollte er die Mutter von zwei halbwüchsigen Töchtern vor dem Zu-Bett-Gehen zu Sex überreden. Er wurde abgewiesen. Am nächsten Morgen soll er seine Ex-Freundin wortlos gepackt, ins Bett gezerrt, niedergedrückt und ihr den Mund zugehalten haben. Die 43-Jährige setzte sich heftig gegen den sexuell motivierten Angriff zur Wehr und konnte sich schließlich befreien. Sie erstattete Anzeige und erwirkte ein Betretungsverbot, an das sich der 20-Jährige nicht hielt. Zwei Tage später passte er die Frau im Stiegenhaus ab und versetzte ihr Schläge, als sie ihn nicht mehr in die Wohnung ließ.
“Ich habe nichts mit ihr gehabt”, behauptete der 20-Jährige vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Norbert Gerstberger) zum Vorwurf der versuchten Vergewaltigung. Es sei weder zu Sex noch zu Gewalttätigkeiten gekommen. Die Darstellung der 43-Jährigen, die im Zeugenstand bei ihren bisherigen belastenden Angaben blieb, erklärte er folgendermaßen: “Sie hat am Schluss einen Hass gehabt, weil ich sie in Ruhe gelassen hab’. Sie hat mich immer abgewiesen.”
Der Bursch wurde anklagekonform verurteilt, was er beinahe apathisch zur Kenntnis nahm. Auf Rechtsmittel verzichtete er mit der Bemerkung “Das passt schon so”. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
(APA/Red)