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Neues Schutzgesetz für Wiener Gründerzeithäuser: Last-Minute-Abrisse vor Inkrafttreten

1-01-1970, 00:00

70 Abrissprojekte wurden per 1. Juli 2018 gestoppt, um der Magistratsabteilung 19 Architektur und Stadtgestaltung (MA19) bewertet zu werden. Wird ein Gründerzeithaus als schützenswert deklariert, darf es nicht mehr abgerissen werden. Doch nicht alle Baufirmen halten sich an die Stopps, denn es drohen Strafen von bis zu 30.000 Euro – eine Lappalie im Immobiliengeschäft.

Viele ließen es gar nicht mehr so weit kommen und veranlassten Last-Minute-Abrisse, um das neue Gesetz zum Schutz der Wiener Gründerzeithäuser zu umgehen. “Wer schnell genug war, hat gewonnen”, bestätigt Bernhard Gutternigh, Stellvertretender Leiter der Baupolizei.

(Red.)

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