Wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung hat sich am Dienstag ein massiv vorbestrafter 20-Jähriger vor einem Wiener Schöffensenat verantworten müssen. Die Anklage legte dem Burschen eine Attacke mit einer Eisenstange zur Last, wobei der Tatort – der Brunnenmarkt in Ottakring – Assoziationen an einen Fall aus dem Mai 2016 weckte.
Fall erinnert an Bluttat 2016 am Wiener Brunnenmarkt
Damals war am frühen Morgen eine Frau auf dem Marktgelände auf dem Weg zu ihrer Arbeit von einem mit einer Eisenstange bewaffneten psychisch Kranken angegriffen worden, der hinter einem Marktstand hervorkam und ohne ersichtlichen Grund auf sein Opfer losging.
Während in weiterer Folge der Zurechnungsunfähige in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde, setzte der damalige Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) eine Sonderkommission ein, die den Umgang der Justiz mit nicht schuldfähigen Straftätern verbessern sollte. Die angekündigte Reform des Maßnahmenvollzugs lässt bis heute auf sich warten.
Prozess um erneute Eisenstangen-Attacke in Wien-Ottakring
Der Vorfall, der sich am 21. April 2018 am Brunnenmarkt abspielte, hatte keinen derartigen Hintergrund. Der 20-Jährige war mit einem Freund auf dem Heimweg, nachdem sich die beiden in einem Lokal ausgiebig amüsiert hatten. Sie begegneten einem jungen Mann, der in Begleitung zweier Mädchen unterwegs war. “Es kam zu einem Anschauen. Ein bissl provokant. Es kam halt zu einem Streit”, schilderte der 20-Jährige Richter Daniel Schmitzberger.
Sein Kontrahent – ein Tschetschene – hätte plötzlich ein Messer gezückt, behauptete der Angeklagte: “Als ich das gesehen habe, bin ich einfach weggerannt. Dann hatte ich keine Kondition mehr. Er hat mich verfolgt. Ich hab’ mich hinter einem Marktstand versteckt. Da hab’ ich eine Eisenstange gefunden.”
Angeklagter machte Notwehr geltend
Mit dieser schlug der 20-Jährige wuchtig auf seinen Gegner ein – laut Staatsanwaltschaft in der Absicht, diesen schwer zu verletzen. “Ich hatte Angst, dass er mich absticht”, meinte dagegen der Angeklagte. Er machte Notwehr geltend.
Der Angegriffene wehrte sich, wobei er den Kopf mit seinen Armen schützte. Laut Anklage blieb es nur deshalb bei Verletzungen an den Unterarmen und an den Händen. Da der Tschetschene seiner Zeugenladung nicht nachkam, musste die Verhandlung auf Ende August vertagt werden.
20-Jähriger bereits wegen Körperverletzung vorbestraft
Der 20-Jährige weist bereits sechs Vorstrafen auf, wobei es sich dabei durchwegs um Gewaltdelikte gehandelt hat. Mit knapp 15 wurde er erstmals wegen Raubes verurteilt. Mit 16 fasste er wegen eines weiteren Raubes zwei Jahre unbedingt aus. Auch zwei Verurteilungen wegen Körperverletzung scheinen in seinem Strafregister auf.
Eigentlich müsste der 20-Jährige seit Juni 2017 zur Verbüßung seiner bisher letzten Strafe im Gefängnis sitzen. Man gewährte ihm allerdings einen Strafaufschub, um sich einer Therapie zur Behandlung seiner Drogensucht zu unterziehen. Diese absolviert er offenbar nicht stationär, wie sich aus der Verhandlung ergab. Der 20-Jährige hat einen Job als Hilfsarbeiter am Bau gefunden.
(APA/Red)